Vorgehen
Das weitere Vorgehen ist von Ihrer Auswahl abhängig.
Fall 1: 'Ja, wurde übermittelt'
Fall 2: 'Nein, wurde nicht übermittelt'
Hinweis:
Händigen Sie dem Mitarbeiter die Lohnsteuerbescheinigung nach Abholen des Protokolls aus.
Wenn Sie im Abrechnungsmonat Dezember die Durchführung des Lohnsteuer-Jahresausgleichs versehentlich bejaht haben, können Sie das bis zum Abrechnungsmonat Januar des Folgejahres wieder rückgängig machen.
Das weitere Vorgehen ist von Ihrer Auswahl abhängig.
Händigen Sie dem Mitarbeiter die Lohnsteuerbescheinigung nach Abholen des Protokolls aus.