Lohnsteuer-Jahresausgleich rückgängig machen

Wenn Sie im Abrechnungsmonat Dezember die Durchführung des Lohnsteuer-Jahresausgleichs versehentlich bejaht haben, können Sie das bis zum Abrechnungsmonat Januar des Folgejahres wieder rückgängig machen.

Vorgehen

  1. Wechseln Sie über 'Datei-Abrechnungsjahr wechseln' in das Vorjahr.
  2. Rufen Sie unter 'Extras' den Menüpunkt 'Lohnsteuer-Jahresausgleich...' auf.
  3. Entfernen Sie die Häkchen bei den Mitarbeitern, die Sie berichtigen wollen und speichern Sie die Änderung.
  4. Rufen Sie die Jahresübersicht des betroffenen Mitarbeiters auf. Klicken Sie den Januar oder den Eintrittsmonat an.
  5. Wählen Sie 'Korrigieren' aus.
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  6. Beantworten Sie die Frage, ob die Lohnsteuerbescheinigungen bereits übermittelt wurden.

Das weitere Vorgehen ist von Ihrer Auswahl abhängig.   

Fall 1: 'Ja, wurde übermittelt'

  1. Sie haben Sie die Lohnsteuerbescheinigung bereits übermittelt. Wählen Sie bei der nachfolgenden Frage unbedingt die Option 'Korrektur des Vorjahres' aus.

    Der Korrekturmodus im Januar bzw. im (evtl. späteren) Eintrittsmonat des Mitarbeiters wird automatisch geöffnet.
  2. Schließen Sie den 'Korrekturmodus' und die 'Jahresübersicht'. 
  3. Bestätigen Sie alle nachfolgenden Meldungen mit 'OK'.
    (Hinweis der in der Abbildung genannte Monat Februar ist nur beispielhaft)
  4. Senden Sie die korrigierte Lohnsteuerbescheinigung und drucken Sie ggf. die korrigierten Berichte aus.

Fall 2: 'Nein, wurde nicht übermittelt'

  1. Der Korrekturmodus im Januar oder im (evtl. späteren) Eintrittsmonat des Mitarbeiters wird automatisch geöffnet.
  2. Schließen Sie den 'Korrekturmodus' und die 'Jahresübersicht' und bestätigen Sie die nachfolgende Meldung mit 'OK'.
  3. Die Lohnsteuerbescheinigung wird neu erstellt und steht im Jahr der Korrektur zum Versand bereit.
     

Hinweis:

Händigen Sie dem Mitarbeiter die Lohnsteuerbescheinigung nach Abholen des Protokolls aus.