AfA – Absetzung für Abnutzung

Als selbstständiger Unternehmer und Freiberufler ist man für die ordnungsgemäße Buchführung seines Unternehmens verantwortlich. Eine wichtige Aufgabe in diesem Zusammenhang ist die Abschreibung von Anlagevermögen. Die Abkürzung „AfA“ steht für „Absetzung für Abnutzung“ und beschreibt den Wertverlust von Anlagevermögen im Laufe der Zeit. In diesem Sinne ist AfA ein wichtiger Faktor für die finanzielle Planung und Steuerung eines Unternehmens.

Zuletzt aktualisiert am 21.03.2025

Zusammenfassung

Die AfA im Überblick

  • Die Absetzung für Abnutzung (AfA) ist der steuerliche Begriff für die Wertminderung des Anlagevermögens, auch genannt Abschreibung. Im folgenden wird der Begriff AfA gleichbedeutend mit dem Begriff Abschreibung verwendet.
  • Die AfA erlaubt es Unternehmen und Selbstständigen, die Kosten für die Anschaffung oder Herstellung von Anlagegütern über einen bestimmten Zeitraum hinweg abzuschreiben.
  • Unternehmen sollten sich von einem Steuerberater beraten lassen oder der AfA-Tabelle entnehmen, welche Anlagegüter für eine AfA infrage kommen und welche speziellen Regelungen es zu beachten gilt.
  • Die jährliche AfA-Rate ist abhängig von der Nutzungsdauer des jeweiligen Anlageguts und kann durch verschiedene Faktoren wie Alter, Zustand oder Restwert beeinflusst werden.
  • Es ist wichtig, die AfA korrekt zu berechnen und in der Buchhaltung zu erfassen, um sowohl steuerliche Vorteile als auch eine realistische Darstellung des Unternehmenswertes zu erzielen.

Definition

Wofür steht AfA?

In § 7 EStG ist geregelt, dass die Anschaffungs- und Herstellungskosten eines Wirtschaftsgutes auf dessen Nutzungsdauer verteilt werden müssen, wenn es voraussichtlich länger als ein Jahr im Betrieb genutzt wird.

Mit der AfA können Unternehmen den Wertverlust von Anlagegütern über deren Nutzungsdauer hinweg steuerlich geltend machen, der durch Abnutzung oder technischen Fortschritt entsteht.

Was ist eine Abschreibung?

Steuerlich wird zwischen sogenannten abnutzbaren und nicht abnutzbaren Wirtschaftsgütern unterschieden. Abnutzbare Wirtschaftsgüter müssen planmäßig abgeschrieben werden. Die Absetzung für Abnutzung – umgangssprachlich auch Abschreibung genannt – meint die betriebswirtschaftliche Verteilung des Werteverlustes abschreibungspflichtiger Gegenstände auf mehrere Jahre. Das bedeutet, dass die Abschreibungen die Wertminderung des Anlagevermögens bei der Berechnung des Unternehmensgewinns berücksichtigen. Die AfA ist also für Unternehmen ein wichtiges Instrument, um den steuerlichen Gewinn zu reduzieren. Damit senkt sich die Steuerlast, was direkt zur Verbesserung der Liquidität beiträgt. 

Die Höhe der AfA hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Höhe der Anschaffungs- oder Herstellungskosten sowie der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. In der Regel wird die AfA in gleichbleibenden Jahresbeträgen kalkuliert, sodass sich der Wert des Anlageguts über die Jahre hinweg gleichbleibend verringert.

Allerdings gelten für bestimmte Anlagegüter – beispielsweise für Gebäude oder geringwertige Wirtschaftsgüter – besondere Regelungen bei der AfA.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Abschreibung in Form der Absetzung für Abnutzung nur für steuerliche Zwecke gilt und nicht mit dem tatsächlichen Wertverlust des Anlageguts übereinstimmen muss.

Mit der Absetzung für Abnutzung (AfA) können Unternehmen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten von bestimmten Betriebs- und Produktionsmitteln, Sachanlagen und Gebrauchsgütern abschreiben. 

Dabei handelt es sich um Gegenstände des Anlagevermögens, die abnutzbar sind und über einen bestimmten Mindestzeitraum gebraucht werden. In diesem Fall spricht man von einer planmäßigen Abschreibung. Typische Beispiele für Anlagegüter, die über die AfA abgeschrieben werden können, sind: Maschinen, Möbel, Fahrzeuge oder Werkzeuge. 

Im Gegensatz dazu verliert nicht abnutzbares Anlagevermögen nicht an Wert und kann entsprechend auch nicht planmäßig abgeschrieben werden. Typische Beispiele sind hier Grundstücke. Hier können die Anschaffungskosten außerplanmäßig abgeschrieben werden, wenn das Anlagevermögen aufgrund von unerwartet auftretenden Mängeln oder bei einer (Umwelt-)Katastrophe an Wert verliert.

Was bedeuten Abschreibungen für Unternehmen?

Die Abschreibung für Abnutzung (AfA) ist eine Methode zur Verteilung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern auf deren Nutzungsdauer. Dabei wird der Wertverlust des Anlagevermögens zum Beispiel von Maschinen, Werkzeugen, Fahrzeugen oder Gebäuden über den Zeitraum ihrer Nutzung verteilt und steuerlich berücksichtigt. Das bedeutet, dass Abschreibungen sich für die Dauer der Nutzung gewinnmindernd auswirken und damit die Steuern, die ein Unternehmen an das Finanzamt abführen muss, reduzieren.

Die Nutzungsdauer von Anschaffungen kann dabei aber nicht frei von einem Unternehmen gewählt werden. Maßgeblich für die Berechnung der Absetzung für Abnutzung ist die sogenannte amtliche AfA-Tabelle, die jährlich auf Basis gesetzlicher Vorschriften vom Bundesministerium der Finanzen erstellt wird.

Was ist die AfA-Tabelle?

Die „Absetzung für Abnutzungs-Tabelle“ ist eine Liste, die vom Bundesfinanzministerium vorgegeben wird – hier finden Sie eine Übersicht der AfA-Tabellen. Sie listet die Nutzungsdauer verschiedener Anlagegüter auf, d. h. sie gibt vor, wie lange ein bestimmtes Wirtschaftsgut voraussichtlich gebraucht werden kann, bevor es ersetzt oder erneuert werden muss.  

Anhand dieser Tabelle können Sie die Abschreibungshöhe pro Jahr berechnen, indem Sie den Anschaffungspreis oder die Herstellungskosten des Anlagegutes durch die angegebene Nutzungsdauer teilen.

Die AfA-Tabelle ist eine wichtige Grundlage für die Berechnung der Abschreibung und damit für die finanzielle Planung und Steuerung eines Unternehmens.

Die AfA erfolgt in der Regel in gleichbleibender jährlicher Höhe, sodass sich der Wert des Anlageguts über die Jahre hinweg linear verringert.

In der Zeit vom 1.1.2020 bis zum 31.12.2022 durften die Anschaffungskosten wegen Corona auch nach der degressiven Abschreibung geltend gemacht werden. Mit dem Wachstumschancengesetz, das am 27. März 2024 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde, wurde die degressive Abschreibung auch für Anschaffungen in der Zeit vom 1.10.2023 bis zum 31.12.2024 wieder eingeführt.

Was können Sie mit der AfA abschreiben?

Infografik von Lexware zur Darstellung von AFA-Beispiele

Welche Abschreibungsarten gibt es für die AfA?

Es gibt verschiedene Methoden, um die AfA zu berechnen, wie zum Beispiel die lineare Abschreibung oder die degressive Abschreibung.

Die lineare Abschreibung

Bei der linearen Abschreibung wird der Anschaffungs- oder Herstellungswert des Anlageguts über die Nutzungsdauer gleichmäßig – d. h. „linear“ verteilt. Diese Methode gilt mittlerweile als Standardverfahren. Für die Berechnung des jährlichen Abschreibungswertes benötigen Sie die Höhe der Anschaffungskosten  bzw. Herstellungskosten sowie die Nutzungsdauer gemäß der AfA-Tabelle. 

Zur Verdeutlichung hier ein einfaches Beispiel für die lineare Abschreibung: Angenommen, Sie sind vorsteuerabzugsberechtigt und Sie schaffen am Anfang eines Geschäftsjahres ein Büroregal für netto 1.300 Euro an. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer beträgt laut AfA-Tabelle 13 Jahre.

Damit beläuft sich der Abschreibungsbetrag (Anschaffungswert 1.300 Euro / Nutzungsdauer 13 Jahre) auf 100 Euro pro Jahr. Im Anschaffungsjahr entsteht ein Restwert von 1.200 Euro, im zweiten Jahr beträgt der Restwert 1.100 Euro usw. . Auch, wenn Sie das Regal nach Ablauf der Nutzungsdauerweiter nutzen, ist es aus Sicht der Buchhaltung nichts mehr wert.

Schaffen Sie das Regal nicht am Anfang, sondern im Laufe eines Geschäftsjahres an, können Sie die Kosten im Anschaffungsjahr nur anteilig für die verbleibenden Monate abschreiben. Heißt, wenn Sie das Regal im Juli anschaffen (6 von 12 Monate Nutzung), verringert sich der abschreibbare Betrag im ersten Jahr auf 6/12 des Jahresbetrags, also 50 Euro. Um Fehler zu vermeiden und die Höhe der AfA noch einfacher zu berechnen, nutzen Sie den Abschreibungsrechner von Lexware Office.

Tipp

Unangenehme Rückfragen vermeiden

Statt Anlagegüter auf 0 Euro abzuschreiben, belassen Sie den Restwert bei 1 Euro, um die Anschaffung noch als in Gebrauch zu kennzeichnen. Dazu rechnen Sie im letzten Jahr laut Nutzungsdauer mit einem Abschreibungsbetrag von 99 Euro. Um Ärger bei einer Betriebsprüfung zu vermeiden und dafür zu sorgen, dass bei der Berechnung der AfA und in der Buchhaltung alles reibungslos läuft, setzen Sie von Anfang an eine Buchhaltungssoftware ein.

Die degressive Abschreibung

Bei der degressiven Absetzung für Abnutzung beweglicher Wirtschaftsgüter, die befristet wieder eingeführt worden war, wurde hingegen in den ersten Jahren eine höhere AfA und in späteren Jahren eine geringere AfA vorgenommen. Das liegt daran, dass bei der degressiven Abschreibung ein fester Prozentsatz vom jeweiligen Restwert bzw. Buchwert abgezogen wird, während sich die lineare Abschreibung immer auf den Anschaffungswert bezieht. Da der Restwert sich mit jedem Jahr vermindert, wird entsprechend auch der abschreibbare Betrag geringer. Steuerlich erlaubt ist nur die geometrisch-degressive Abschreibung und auch nur bei sogenannten Gewinneinkunftsarten.

Die degressive AfA betrug bislang zunächst das Zweieinhalbfache, später das Zweifache des linearen AfA-Satzes, maximal zunächst 25 Prozent dann 20 Prozent der Anschaffungskosten bzw. des Restbuchwerts. Die degressive Abschreibung konnte für folgende Anschaffungen in Anspruch genommen werden:

1.1.2020 bis 31.12.2022 (max. 25 %)

1.4.2024 bis 1.1.2025 (max. 20 %). 

Der Koalitionsvertrag vom 9. April 2025 sieht vor, dass Unternehmen in den Jahren 2025, 2026 und 2027 die Möglichkeit erhalten sollen, Ausrüstungsinvestitionen degressiv mit 30 Prozent abzuschreiben.

Tipp

Brauche ich für die AfA einen Steuerberater?

Ein Steuerberater ist keine Pflicht. Es ist allerdings wichtig, die AfA korrekt in der Steuererklärung anzugeben, da eine falsche oder unvollständige Angabe zu Nachzahlungen oder Steuernachforderungen führen kann. Sie als Unternehmen sollten daher sorgfältig prüfen, welche Anlagegüter für eine AfA in Frage kommen und welche Angaben in der Steuererklärung erforderlich sind. Um dies sicherzustellen, kann es für jeden Selbstständigen und Freiberufler sinnvoll sein, professionelle steuerliche Beratung zu nutzen.

Vorteile der verschiedenen AfA-Arten

Die lineare Abschreibung gilt als Standardverfahren und hat den Vorteil, dass sich der abzuschreibende Betrag vergleichsweise einfach berechnen lässt. Insbesondere bei einer Nutzungsdauer von drei Jahren ist die lineare AfA besonders vorteilhaft, dass sie mit einem Satz von 33,33 Prozent deutlich über dem Höchstbetrag der degressiven Abschreibung liegt.

Dagegen lohnt sich die degressive Abschreibung insbesondere bei Wirtschaftsgütern, die in den ersten Jahren besonders intensiv genutzt werden oder aufgrund von technischen oder wirtschaftlichen Entwicklungen schnell an Wert verlieren. In den ersten Jahren liegt der Abschreibungssatz deutlich über der linearen Abschreibung, sodass Sie in den ersten Jahren höhere Sätze steuerlich geltend machen können. Allerdings ist die Nutzung der degressiven Abschreibung zeitlich begrenzt und sie wird immer wieder abgeschafft.

Info

Für die Inanspruchnahme von Abschreibungen sind bestimmte Aufzeichnungspflichten zu erfüllen.

Wer darf die AfA geltend machen?

Die Absetzung für Abnutzung (AfA) können grundsätzlich alle Unternehmen und Selbstständige geltend machen, die Anlagegüter für ihre betriebliche Tätigkeit nutzen. Dies sind zum Beispiel:

  • Maschinen
  • Fahrzeuge
  • Büroausstattung
  • Gebäude

Auch bestimmte immaterielle Wirtschaftsgüter, wie beispielsweise Patente oder Lizenzen, können unter bestimmten Voraussetzungen abgeschrieben werden.

Die Möglichkeit der AfA steht Unternehmen und Selbstständigen unabhängig von ihrer Rechtsform offen, also beispielsweise auch Freiberuflern oder Einzelunternehmern. Allerdings müssen die Anlagegüter tatsächlich betrieblich genutzt werden, um eine steuerliche Förderung durch Absetzung für Abnutzung zu ermöglichen.

Gibt es Sonderregelungen in der AfA, die Sie kennen müssen?

Es ist wichtig zu beachten, dass für bestimmte Anlagegüter, aber auch für ganze Branchen, besondere Regelungen und Einschränkungen bei der AfA gelten.

1. AfA für bestimmte Anlagen und Branchen

So ist beispielsweise bei der Berechnung der Absetzung für Abnutzung wichtig, dass die Höhe der AfA bei Gebäuden nach eigenen Regeln berechnet wird.

2.1. AfA für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG): Sofortabschreibung

Eine Ausnahme von den üblichen Abschreibungsgrundsätzen gibt es für die Absetzung für Abnutzung für bewegliche, selbständig nutzbare Wirtschaftsgüter in bestimmten Preissegmenten. Hierbei handelt es sich um die Sofortabschreibung der Anschaffungskosten oder Herstellungskosten von geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG). Die Sofortabschreibung ist unter bestimmten Bedingungen möglich:

  • Gegenstände mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von netto bis maximal 800 Euro netto: Hier besteht die Möglichkeit, zwischen Abschreibung über die Nutzungsdauer und Sofortabzug als GWG zu wählen.

2.2. AfA für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG): Sammelposten

Eine weitere Möglichkeit, bewegliche, selbständig nutzbare Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten zwischen 250,01 Euro und 1.000,00 Euro abzuschreiben, besteht in der sogenannten Sammelpostenabschreibung. Diese GWG-Abschreibung kann nicht neben der unter Punkt 2.1. beschriebenen Sofortabschreibung, sondern nur alternativ vorgenommen werden. Bei dieser Abschreibung werden alle Anschaffungen und Herstellungen eines Wirtschaftsjahres, die in die oben beschriebene Kostengrenze fallen, gesammelt und standardisiert jährlich zu 20 % über 5 Jahre abgeschrieben.

3. Einjährige Nutzungsdauer für Computerhardware und Software

Wird betriebliche Computerhardware oder Software angeschafft, gilt seit 2021 eine Besonderheit. Anstatt der regulären Anschreibung können die Anschaffungskosten im ersten Jahr komplett abgeschrieben werden. Für Computerhardware und Software kann eine nur noch einjährige Nutzungsdauer angenommen werden.  

Absetzung für Abnutzung des Arbeitszimmers in einer Wohnung

Wenn man als Unternehmer oder Freiberufler sein Arbeitszimmer in seiner Eigentumswohnung steuerlich als Absetzung für Abnutzung geltend machen möchte, ist Folgendes zu beachten:

Das Büro im eigenen Haus oder in der Eigentumswohnung muss Mittelpunkt der Tätigkeit sein, d. h. ein Großteil der Arbeit muss im Büro zu Hause stattfinden. Wird aber das Büro dem Betriebsvermögen zugeordnet, müssen Sie beachten, dass ein steuerlich relevanter Veräußerungs- oder Aufgabegewinn bei Betriebsveräußerung oder Betriebsaufgabe entstehen kann.

Die Einrichtung des Arbeitszimmers

Um Kosten für Ihr Arbeitszimmer von der Steuer abzusetzen, müssen Sie genau angeben, welche Ausgaben für die Einrichtung des Raums entstanden sind. Sie können nicht die Pauschale nutzen.

Bei teureren Anschaffungen werden die Kosten auf den Gebrauchszeitraum verteilt. Für Büromöbel geht das Finanzamt in der Regel von einer Nutzungsdauer von 13 Jahren aus.

Wenn Sie gebrauchte Möbel erwerben, wird der Kaufpreis auf eine geschätzte Restnutzungsdauer verteilt.

Fazit: Erklärung Abschreibung für Unternehmer

Die AfA, die umgangssprachlich auch als Abschreibung bezeichnet wird, ist eine wichtige betriebswirtschaftliche Methode, mit der Sie als Unternehmer den Wertverlust von Anlagegütern über ihre Nutzungsdauer verteilt steuerlich geltend machen können. In der Regel erfolgt die Abschreibung über die lineare AfA. Über welchen Zeitraum Sie Ihr Anlagevermögen abschreiben können, entnehmen Sie der AfA-Tabelle.