Seit dem 01.01.2025 gilt in Deutschland eine gesetzliche Pflicht zur Nutzung von E-Rechnungen im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen. Diese Vorgabe wurde vom Gesetzgeber beschlossen und betrifft alle Unternehmen, die Rechnungen an andere Unternehmen stellen.
Für Unternehmen gelten aktuell Übergangsregelungen gemäß § 27 Abs. 39 UStG.
Bei der Umsetzung der gesetzlichen E-Rechnungspflicht lassen wir Sie nicht allein:
Lexware unterstützt Sie bei der Erstellung und beim Versand von E-Rechnungen. Dafür stehen Ihnen zwei Formate zur Verfügung, die der EU-Norm EN16931 entsprechen: XRechnung und ZUGFeRD basic/EN16931/Extended*
Anleitungen zum Versand von E-Rechnungen
ZUGFeRD versenden (basic/ EN16931/ Extended*)
Technische Hinweise zum Versand
E-Rechnungs-Account erstellen- Schritt-für-Schritt
Konsolidierung von Rechnungseingangsplattformen OZG-RE & ZRE
Empfehlung: Versand nicht über öffentliche E-Mail-Dienste
Einrichtung von DKIM für den Versand von E-Rechnungen
Tipps & allgemeine Fragen zur E-Rechnung in Lexware
E-Rechnung: Zusatzdaten erfassen
Import von E-Rechnungen in Lexware
Warum sieht mein Rechnungsempfänger den Anhang nicht?
Welche Empfänger E-Mail-Adresse muss bei einer XRechnung verwendet werden?
Welche Bankverbindung wird bei der XRechnung an den BUND übermittelt?
Häufige Probleme und Fehlermeldungen
Lösungen zu allgemeinen Fehlermeldungen und Problemen beim Versand von XRechnung und ZUGFeRD
Weitere Informationen
Anforderung an die Rechnungsstellung im Format XRechnung
Anforderung an die Rechnungsstellung im Format ZUGFeRD
Anpassungen des Kundenstamms im Bezug auf E-Rechnung
Weitere Antworten auf die Ihre Fragen rund um das Thema E-Rechnung und die E-Rechnungspflicht finden Sie auch auf unseren Landingpage:
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*Wichtiger Hinweis zum Format ZUGFeRD Extended: Das Format wurde ausschließlich für den Geschäftsvorgang von Rechnungen in Verbindung mit Abschlagsrechnung und Sammelrechnungen freigeschaltet. Weitere Geschäftsvorfälle sind nicht im Funktionsumfang von ZUGFeRD Extended enthalten und die Versandart ist für weitere besondere Geschäftsvorfälle nicht geeignet. Wir empfehlen Ihnen, für den Versand von ZUGFeRD extended eine bilaterale Vereinbarung mit Ihrem Rechnungsempfänger zu treffen.