Ehegattensplitting

Für Ehepaare und Paare in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft kann sich eine gemeinsame Steuererklärung finanziell lohnen. Denn durch die Zusammenveranlagung können sie vom sogenannten Ehegattensplitting profitieren. Das führt in vielen Fällen zu einer niedrigeren Einkommensteuer und damit zu steuerlichen Vorteilen. Wie das Ehegattensplitting funktioniert, wie viel man dadurch sparen kann, wann die Einzelveranlagung die bessere Wahl ist und in welchen Situationen sich das Ehegattensplitting lohnt, erfährst du in diesem Artikel.

Zuletzt aktualisiert am 07.09.2026

Zusammenfassung

Ehegattensplitting im Überblick

  • Ehegattensplitting bezeichnet die Zusammenveranlagung von verheirateten Paaren und einer eingetragenen Lebenspartnerschaft zur Ermittlung der Einkommensteuer.
  • Beim Ehegattensplitting geben Eheleute und Lebenspartner eine gemeinsame Steuererklärung ab. Es wird für sie gemeinsam die zu zahlende Einkommensteuer berechnet.
  • In den meisten Fällen hat die Zusammenveranlagung einen Splittingvorteil. Dieser führt zu einer geringeren Einkommensteuer im Vergleich zu zwei Einzelveranlagungen.
  • Nur in wenigen Ausnahmefällen ist es sinnvoll, von der Zusammenveranlagung abzusehen und bei der Einzelveranlagung zu bleiben.

Definition

Was ist Ehegattensplitting?

Ehegatten können grundsätzlich zwischen Einzelveranlagung und Zusammenveranlagung wählen. In Sonderfällen gelten besondere Splittingregelungen, zum Beispiel beim Witwensplitting oder im Scheidungsjahr.
Ehegattensplitting bezeichnet in Deutschland die gemeinsame Besteuerung von Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnern. Sie geben eine gemeinsame Steuererklärung ab und die zu zahlende Einkommensteuer wird für sie gemeinsam berechnet.

Durch den Splittingtarif ergeben sich für die meisten Eheleute steuerliche Vorteile, das heißt eine geringere Einkommensteuer. Je größer der Einkommensunterschied der beiden, desto größer die Steuerersparnis. Voraussetzung ist, dass beide unbeschränkt steuerpflichtig sind und nicht dauerhaft getrennt leben. Ehepaare können jährlich wählen, ob sie ihre Steuererklärung gemeinsam abgeben oder bei der Einzelveranlagung bleiben.

Voraussetzungen für das Ehegattensplitting

Damit Ehegatten oder Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft von den Vorteilen des Ehegattensplittings profitieren können, müssen gemäß Einkommensteuergesetz (EStG) diese drei Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Das Paar muss verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft sein.
  2. Beide müssen uneingeschränkt einkommensteuerpflichtig sein.
  3. Sie dürfen nicht dauerhaft getrennt leben.

Das Ehegattensplitting ist jedoch keine Pflicht. Eheleute oder Paare in einer Lebenspartnerschaft können sich auch für die Einzelveranlagung entscheiden.

Info

Eingetragene Lebenspartnerschaft

Seit 2013 werden eingetragene Lebenspartner steuerlich Ehepartnern gleichgestellt. Das heißt, auch sie können das Ehegattensplitting in Anspruch nehmen.

Wo und wie kann Ehegattensplitting beantragt werden?

Das Ehegattensplitting musst du nicht extra beantragen. Bei der Steuererklärung findest du auf der ersten Seite des Hauptvordrucks die Möglichkeit, „Zusammenveranlagung“ oder „Einzelveranlagung“ anzukreuzen. Diese Wahl hast du übrigens jedes Jahr aufs Neue, es ist also keine endgültige Entscheidung. So kannst du je nach Einkommensverhältnissen jährlich entscheiden, welche Variante für dich besser ist. Diese geringe bürokratische Hürde ist ein Anreiz für viele Ehepaare oder Paare in einer einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, den Splittingtarif zu nutzen und so vorteilhafter besteuert zu werden.

Achtung

Ankreuzen nicht vergessen!

Wenn du nichts ankreuzt, wirst du als Ehepaar bei der Steuererklärung automatisch zusammenveranlagt. Vergiss das Kreuz also nicht, falls du eine Einzelveranlagung möchtest. Sowohl die Einzelveranlagung als auch das Ehegattensplitting können rückwirkend nur geltend gemacht werden, solange der Steuerbescheid noch nicht bestandskräftig ist.

Wie funktioniert Ehegattensplitting?

Beim Ehegattensplitting wird die zu zahlende Einkommensteuer nach dem sogenannten Splittingverfahren berechnet.

Das Splittingverfahren funktioniert so:

  1. Das zu versteuernde Jahreseinkommen (zvE) der beiden Partner wird zusammengerechnet. Das Finanzamt behandelt das Paar steuerlich als eine steuerpflichtige Person.
  2. Das Jahreseinkommen wird halbiert und für diese Hälfte die Einkommensteuer berechnet.
  3. Diese berechnete Einkommensteuer wird wiederum verdoppelt. Das Ergebnis ist die zu zahlende Einkommensteuer, die das Paar gemeinsam zu zahlen hat.

Beispiel für Ehegattensplitting: Wie wird der Splittingtarif berechnet?

Wie das Ehegattensplitting funktioniert, lässt sich am besten an einem Beispiel erklären:

Du bist verheiratet und verdienst pro Jahr 100.000 Euro. Dein Partner verdient im Jahr 20.000 Euro. Bei deinen Einkünften würde die Steuerbelastung bei der Einzelveranlagung für das Jahr 2025 31.088 Euro (ohne Soli) betragen. Für deinen Partner würde sich eine Steuerbelastung von 1.639 Euro ergeben.

Durch das Ehegattensplitting ändern sich nun die Steuern. Das bedeutet, auf die Hälfte deiner gemeinsamen 120.000 Euro wird der Grundtarif angewendet.

Bei 60.000 Euro beträgt die Einkommensteuer 14.415 Euro. Dieser Betrag wird dann einfach verdoppelt. Für dich ergibt sich somit eine gemeinsame Steuerlast von 28.830 Euro und du sparst zusammen knapp 4.000 Euro an Steuern. Dieses Beispiel für Ehegattensplitting zeigt, dass es sich für Eheleute lohnt, den Splittingtarif zu berechnen.

Info

Gemeinsame Haftung

Für die zu zahlende Einkommensteuer haften Ehegatten gemeinsam und gleichermaßen. Im Falle einer Steuerschuld haftet also ein Partner für den anderen, unabhängig davon, wer im Haushalt mehr verdient oder wer eine Zahlung versäumt hat.

Was bringt Ehegattensplitting?

Für einen Großteil der verheirateten Paare lohnt sich das Ehegattensplitting, da die zu zahlende Einkommensteuer dadurch meist niedriger ausfällt als bei der Einzelveranlagung. Der Steuervorteil ist dabei am größten, wenn die Einkünfte der beiden Partner deutlich unterschiedlich hoch sind, also z. B. wenn ein Partner ein sehr hohes Einkommen erzielt, während der andere ein niedriges oder gar kein Einkommen hat.

Der Grund für den Splittingvorteil beim Splittingverfahren liegt in der Steuerprogression: je höher das Einkommen, desto höher die Einkommensteuer – nicht nur in Summe, sondern auch prozentual. Daraus wird auch verständlich, dass der Steuervorteil umso höher ausfällt, je größer der Einkommensunterschied ist.
Ein zusätzlicher Vorteil ist, dass du für beide Partner den Grundfreibetrag geltend machen kannst, selbst wenn ein Partner gar keine steuerpflichtigen Einkünfte erzielt.

Info

Lohnt sich Ehegattensplitting?

Grundsätzlich lohnt sich das Verfahren des Ehegattensplittings für viele. Dabei gilt der Grundsatz: Je größer der Einkommensunterschied der Partner, desto größer die Steuerersparnis.

Was ist der Splittingtarif?

Bei der Zusammenveranlagung berechnet sich die Einkommensteuer nach § 26b und § 32a EStG. Zur Berechnung des Ehegattensplittings dient die Splittingtabelle. Bei der Einzelveranlagung wird die Steuer hingegen nach dem Grundtarif ermittelt.

Wenn du wissen möchtest, wie hoch deine Einkommensteuer im Splittingtarif ausfällt, berechnest du zunächst das zu versteuernde Gesamteinkommen. Anschließend kannst du deine Steuerlast in der Tabelle ablesen und die Ersparnis anhand der Grundtabelle vergleichen.

Der höchste Splittingvorteil lässt sich erzielen, wenn ein Partner gar kein Einkommen hat und der andere ein sehr hohes Einkommen erzielt. Der höchste Steuervorteil liegt hier sogar im knapp fünfstelligen Bereich! Umgekehrt gibt es bei nahezu gleichem Einkommen kaum oder keinen Vorteil im Ehegattensplitting.

Was ist Sondersplitting?

Wenn sich Ehegatten scheiden lassen und eine von beiden Personen noch im selben Jahr erneut heiratet, kommt es zum sogenannten Sondersplitting im Scheidungsjahr.

Dabei kann die heiratende Person sich nur mit dem neuen Partner veranlagen lassen. Die Besteuerung mit dem Ex-Partner erfolgt nach Grundtarif.  

Die unverheiratete Person kann sich nur einzeln veranlagen lassen. Bei dieser Person wird jedoch der günstigere Splittingtarif angewandt.  

Info

Realsplitting für Unterhaltszahlungen

Realsplitting ist eine steuerliche Regelung, die sich auf den Unterhalt eines geschiedenen oder dauerhaft getrennt lebenden Ehepartners bezieht. Anders als beim Ehegattensplitting ermöglicht das Realsplitting die steuerliche Absetzbarkeit von Unterhaltszahlungen. Der Zahlende kann diese Zahlungen als Sonderausgaben abziehen, während sie beim Empfänger als Einkommen versteuert werden.

Häufige Fragen zum Ehegattensplitting

Wann lohnt sich das Ehegattensplitting am meisten?

 

Der Steuervorteil ist am größten, wenn ein Partner wenig oder kein Einkommen hat und der andere deutlich mehr verdient. Je größer der Einkommensunterschied, desto höher ist in der Regel der Vorteil durch das Ehegattensplitting.

Welche Voraussetzungen müssen für das Ehegattensplitting erfüllt sein?

 

Damit du das Ehegattensplitting nutzen kannst, müssen drei Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Ihr seid verheiratet oder lebt in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.
  • Ihr seid beide unbeschränkt einkommensteuerpflichtig.
  • Ihr lebt nicht dauerhaft in Trennung.

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, könnt ihr in der Steuererklärung als Paar die Zusammenveranlagung wählen. Das Ehegattensplitting ist aber keine Pflicht. Ihr könnt jedes Jahr neu entscheiden, ob die Zusammenveranlagung oder die Einzelveranlagung für euch günstiger ist.

Ehegattensplitting und die Steuerklasse: 4 oder 3/5?

 

Verheiratete und eingetragene Lebenspartner stuft das Finanzamt zunächst beide in Steuerklasse 4 ein. Auf Antrag können Ehepaare und Lebenspartner in die Steuerklassen 3/5 wechseln.

Wann profitierst du vom Ehegattensplitting und wann nicht?

 

Die Steuerersparnis hängt vor allem von der Einkommensdifferenz zwischen den Partnern ab. Je größer der Einkommensunterschied ist, desto größer ist der Steuervorteil. Bei ähnlich hohen Einkommen fällt der Vorteil dagegen gering aus oder kann ganz entfallen. Ein weiterer Vorteil: Du sparst Zeit, da du nur eine gemeinsame Steuererklärung abgeben musst und nicht zwei.

Es lässt sich sagen, dass sich das Ehegattensplitting in Steuerklasse 3 und 5 bzw. 4 in den meisten Fällen lohnt. Dennoch gibt es Konstellationen, bei denen die Einzelveranlagung besser ist, weil die Zusammenveranlagung zum steuerlichen Nachteil führen könnte.

In diesen Fällen kann die Einzelveranlagung ausnahmsweise die bessere Wahl sein:

  • Ein Partner erhält Lohnersatzleistungen wie Kurzarbeitergeld: Diese grundsätzlich steuerfreien Einkünfte unterliegen dem Progressionsvorbehalt, was zu einem höheren Steuersatz für das steuerpflichtige Einkommen führt.
  • Ein Partner erzielt für seine Arbeit Auslandseinkünfte, hat eine Abfindung erhalten oder hohe außergewöhnliche Belastungen, die den doppelten Grundfreibetrag nicht überschreiten, den einfachen jedoch schon.
  • Selbstständige, die Verluste gemacht haben und den Verlustvortrag erst im folgenden Jahr geltend machen möchten.

Wenn die Ehefrau oder der Ehemann bzw. ein Partner bereits in Rente ist, kommt es auf die Rentenhöhe und das Einkommen des erwerbstätigen Partners an.

Was sind die Vorteile und Nachteile vom Ehegattensplitting?

 

Ein Vorteil vom Ehegattensplitting ist ganz klar die steuerliche Ersparnis. Als Nachteil ist die gemeinsame Haftung zu sehen. Gleichzeitig wurde die Kritik in den letzten Jahren lauter: Die Regelung benachteilige Alleinstehende und unverheiratete Paare, insbesondere solche mit Kindern. Während verheiratete, kinderlose Paare von steuerlichen Vorteilen des Ehegattensplittings profitieren, können unverheiratete Paare mit Kindern dies nicht. Kritiker bezeichnen die Bevorteilung von Eheleuten als nicht mehr zeitgemäß. Reformpläne stehen auf der Agenda zahlreicher Parteien, wobei ein Bestandsschutz für das Ehegattensplitting bereits bestehender Ehen im Gespräch ist. Zukünftig ist aber ein reformiertes Gesetz geplant. Dabei geht es allerdings nicht um eine Abschaffung des Ehegattensplittings, sondern nur um eine Anpassung des Betrags, den die besserverdienende Person abziehen und übertragen darf. Die Vorteile des Ehegattensplittings würden beibehalten, aber in gewissen Konstellationen geringer ausfallen. Die Steuerersparnisse würden dann wiederum Familien zugutekommen.

Können verwitwete Personen das Ehegattensplitting nutzen?

 

Eigentlich müssen sich verwitwete Personen einzeln veranlagen lassen. Doch im Folgejahr nach dem Tod des Partners gilt eine Ausnahme, sofern sie nicht neu geheiratet haben. Verwitwete dürfen für das Jahr, in dem der Partner verstorben ist, und das Folgejahr das Ehegattensplitting nutzen. Dies geht allerdings nur dann, wenn zum Todeszeitpunkt bereits die Voraussetzungen für eine Zusammenveranlagung erfüllt waren. Sie gilt unabhängig davon, ob diese davor genutzt wurde oder nicht.

Wichtig: Für die Inanspruchnahme des Witwen-Splitting, muss in der Steuererklärung „verwitwet“ und nicht „ledig“ eingetragen werden.

Warum profitieren manche Paare stärker vom Splitting als andere?

 

Manche Ehen und Paare profitieren stärker vom Splitting, weil die Einkommensteuer in Deutschland progressiv berechnet wird. Das bedeutet: Mit steigendem Einkommen steigt auch der Steuersatz. Wenn ein Partner deutlich mehr verdient als der andere, würde dieses höhere Einkommen bei der Einzelveranlagung stärker besteuert .

Beim Ehegattensplitting werden die Einkommen beider Partner zusammengerechnet und anschließend rechnerisch halbiert. Für diese Hälfte wird die Einkommensteuer berechnet. Die berechnete Steuerschuld wird anschließend verdoppelt. Besonders bei großen Einkommensunterschieden führt das zu einer geringeren Steuerbelastung.

Welche Reformen sind beim Ehegattensplitting geplant?

 

In der politischen Diskussion geht es immer wieder um eine Reform oder Abschaffung des Ehegattensplittings. Kritisiert wird unter anderem, dass das Modell zu viele Anreize für Ehepaare, vor allem ohne Kinder, schafft. Häufig wird dabei auch über einen möglichen Bestandsschutz beim Ehegattensplitting für bestehende Ehen gesprochen. Letztlich wird es aber nach aktuellem Stand weniger um eine Abschaffung als um eine Anpassung der bestehenden Regelungen gehen. Konkrete Reformen sind bisher noch nicht auf den Weg gebracht worden.