Skonto

Skonto ist ein von Unternehmen gern genutztes Werkzeug, um die Zahlungsmoral von Kunden und Lieferanten zu verbessern. Firmen gewähren den Preisnachlass, wenn sie sichergehen wollen, dass Zahlungen nach erfolgter Dienstleistung schnell eingehen. Dadurch können sie beispielsweise für eine stabile Liquidität sorgen. Aber wie funktioniert Skonto, lohnt es sich für Unternehmen und wo findest du den Preisnachlass überhaupt?

Zuletzt aktualisiert am 16.09.2026

Zusammenfassung

Skonto im Überblick

  • Skonto ist ein Preisnachlass, den Unternehmen ihren Kunden oder Lieferanten bei schneller Zahlung gewähren
  • Skonto kann die Zahlungsmoral von Kunden verbessern und Liquiditätsengpässe verhindern, allerdings geht für die Gewährenden ein Teil des Umsatzes verloren
  • Vorgaben für die Skontohöhe gibt es nicht, in der Praxis liegt der Satz zwischen 2 und 5 %
  • Skonto kannst du sowohl vom Brutto- als auch vom Netto-Rechnungsbetrag abziehen
  • In bestimmten Branchen – beispielsweise im Handwerk – gelten Sonderregelungen

Definition

Der Begriff „Skonto“ stammt vom italienischen Wort „sconto“, was ursprünglich „Abzug“ oder „Preisnachlass“ bedeutete. Heute steht Skonto für einen prozentualen Preisnachlass, den Kunden oder Lieferanten erhalten, wenn sie ihre Rechnung innerhalb einer vorgegebenen Frist bezahlen.

Gesetzliche Regelung zum Skonto

Die üblichen Skontosätze lagen früher bei maximal 3 %. Seit 2002 gibt es jedoch keine gesetzlichen Einschränkungen mehr zur maximalen Höhe des Skontos, sodass Firmen die Höhe des Skontos individuell festlegen können. In der Praxis liegt der Skontosatz meist zwischen 2 % und 5 %.

Du kannst zudem deine Skontosätze staffeln. So könntest du beispielsweise bei einer Zahlung innerhalb von 14 Tagen einen Skonto von 3 % anbieten. Erfolgt die Zahlung später, etwa bis zu 30 Tage nach Warenlieferung, reduzierst du den Skontosatz auf 2 %. Einen Skontoabzug bei verspäteter Zahlung gibt es nicht. Zahlt dein Kunde nicht innerhalb der Skontofrist, muss er den vollen Rechnungsbetrag begleichen.

1. Regelungen über erhaltene Skonti

Du hast eine Rechnung erhalten, in welcher sich der Vermerk befindet, dass du den offenen Betrag um 3 Prozent kürzen kannst, sofern du diesen innerhalb einer Woche überweist? Hierbei handelt es sich um eine sogenannte Skonto-Rechnung. Wenn du den geminderten Rechnungsbetrag zeitig bezahlst, kannst du zusätzlich Zinsen sparen – wodurch du dein Bankkonto geringer belastest.

Bei Erhalt einer Rechnung, auf der Skonto aufgeführt ist, solltest du allerdings Folgendes beachten:

  • Vorsteuer: Erhältst du Skonto, mindert sich die Vorsteuer aus der erhaltenen Rechnung. Das wiederum führt zu einer Entgeltminderung.
  • Grundsatz: Ein gewährter Skonto ist nicht mit einem Zinsaufwand, sondern vielmehr mit einem Preisnachlass vergleichbar.
  • Geminderte Anschaffungskosten: Bei Skonto reduzieren sich sowohl die Anschaffungskosten für Waren und Anlagegegenstände als auch die Aufwendungen für Dienstleistungen. Besonders bemerkbar macht sich der Skonto außerdem bei der Finanzierung teurer Anschaffungen, da du weniger Fremdmittel aufnehmen musst und somit von einem Zinsvorteil profitierst.

Um erhaltene Skonti zu verbuchen, hast du zwei Möglichkeiten:

  1. Nettomethode: Du trennst bereits bei Inanspruchnahme zwischen Erlöskonto und Vorsteuerkonto.
  2. Bruttomethode: Du buchst die Skonti zunächst über das Konto „Skontoerträge“ ein und minderst den Bruttobetrag anschließend um die Vorsteuer, die darin enthalten ist.

2. Vorgehensweise bei gewährten Skonti

Du bist Unternehmer und gewährst deinen Kunden Skonto. Das hat steuerlich gesehen folgende Wirkung:

  • Umsatzsteuer: Grundsätzlich stellen Skonti eine Entgeltminderung dar. Folglich müssen Steuerpflichtige weniger Umsatzsteuer an das Finanzamt bezahlen.
  • Minderung des Ertrags: Bei Barzahlung mindert sich durch gewährte Skonti die eingebuchte Forderung bzw. der Erlös.

3. Skonti und Umsatzsteuer

Wichtig bei der Buchung von Skonto: Nutzt du Skonti oder gewährst du diese, mindert sich nicht nur der Netto-Rechnungsbetrag, sondern auch die Umsatzsteuer.

Info

Skonto einer Einkaufsgemeinschaft an ihre Mitglieder

Eine Einkaufsgenossenschaft kann ihren Mitgliedern für den Warenbezug ein zusätzliches Skonto gewähren. Dieses „Zusatzkonto“ kommt zu dem Skonto hinzu, das die Warenlieferanten den Mitgliedern bereits für eine schnelle Zahlung einräumen.

Dabei gilt: Dieses Zusatzkonto mindert die Bemessungsgrundlage des Umsatzes aus den Leistungen, die die Einkaufsgenossenschaft gegenüber den Warenlieferanten erbringt. Dadurch verringert sich auch die darauf entfallende Umsatzsteuer.

Handhabung bei Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten (Ist-Versteuerung)

Erfolgt die Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten, entsteht die Umsatzsteuer mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem du die (verminderte) Zahlung leistest, und zwar aus dem Betrag, den du tatsächlich überweist. Eine Berichtigung ist nicht erforderlich.

4. Skontodarstellung auf Rechnung

Ein Hinweis „2 % Skonto bei Zahlung bis …“ entspricht zum Beispiel der erhöhten Anforderung an Rechnungsangaben. Das Skonto brauchst du weder mit dem Brutto- noch mit dem Nettobetrag zzgl. Umsatzsteuer auszuweisen. Allerdings musst du für Rechnungen, in denen du über Lieferungen und sonstige Leistungen zum vollen und zum ermäßigten Steuersatz abrechnest, die Auswirkung des Skontos auf die einzelnen Entgelte nachweisbar darstellen.

5. Skonti und Gewerbesteuerhinzurechnung

Dem Gewinn aus dem Gewerbebetrieb rechnest du zwecks Ermittlung der Gewerbesteuer einen Teil der Entgelte für Schulden hinzu. Den Entgelten für Schulden wirtschaftlich gleich steht der Aufwand, welcher dir dadurch entsteht, dass du Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (FLL) vorzeitig erfüllst und hierbei einen Abschlag gewährst.

Gewährte Skonti und ähnliche Abzüge bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ziehst du aber grundsätzlich nicht in die Hinzurechnung ein. Das gilt jedoch nicht bei „geschäftsunüblichen“ Skonti. Das sind Skonti, die du trotz unüblich langem Zahlungsziel vereinbarst. Solche unüblichen Skonti rechnest du in voller Höhe bei der Ermittlung des Gewerbeertrags hinzu.

6. Skonto Buchung: Wie wird er berechnet?

Mit dieser Formel kannst du die Buchung des Skontos berechnen:
Rechnungsbetrag * Skontosatz = Skontobetrag

Info

Angabe als Dezimalzahl

Den Skontosatz musst du als Dezimalzahl angeben. So wird aus einem Skontosatz von 5 Prozent 0,05.

Den Skontovorteil kannst du mit folgender Formel berechnen:

Rechnungsbetrag – Skontobetrag = Zahlungsbetrag

Beispiel für einen Skonto-Buchungssatz:

Ein Lieferant stellt einem Kunden eine Rechnung über 8.000 € mit einem Zahlungsziel von 30 Tagen. Zahlt der Kunde die Rechnung innerhalb von 14 Tagen, gewährt der Lieferant 3 % Skonto.

Berechnung des Skontos:

  • Skontobetrag:
    8.000 € × 0,03 = 240 €
  • Zahlungsbetrag:
    8.000 € – 240 € = 7.760 €

Zahlt der Kunde innerhalb des Skontozahlungsziels von 14 Tagen, reduziert sich der zu zahlende Betrag auf 7.760 € brutto.

Beachte: Wenn ein Kunde Skonto in Anspruch nimmt, musst du dies als Splitbuchung verbuchen, um die Differenz zwischen Rechnungsbetrag und Zahlung korrekt abzubilden. 

Info

Wer hat Skonto eigentlich erfunden?

Der Skontoabzug wurde nicht von einer einzelnen Person erfunden. Seinen Ursprung findet das Skonto höchstwahrscheinlich zwischen dem 13. und 16. Jahrhundert – also im Spätmittelalter und in der Renaissance. Dort entwickelten ihn einige Kaufleute in italienischen Handelsstädten, weil sie ihre Kunden damit zu schnelleren Zahlungen motivieren und Zahlungsausfälle vermeiden konnten.

7. Was ist der Unterschied zwischen einem Skonto und einem Rabatt?

Die Skontobuchung unterscheidet sich im Grundprinzip von einem Rabatt: Den Skonto gewährst du einem Kunden, um ihn zu einer schnelleren Zahlung zu bewegen. Einen Rabatt gibst du im Gegensatz dazu, wenn ein Kunde beispielsweise größere Mengen kauft.

Beide erfolgen freiwillig. Der Rechnungsempfänger hat kein Recht auf den Preisnachlass.

  • Skonto: zeitbedingter Nachlass
  • Rabatt: mengenbedingter Nachlass

Info

Skonto abziehen bei Handwerkerrechnung

Bei Handwerksbetrieben gibt es häufig spezifische Vorgehensweisen im Umgang mit Skonto. In vielen Fällen gibt es den Skonto nur auf die Materialkosten und nicht auf den gesamten Rechnungsbetrag. Dienstleistungen, Wartungsarbeiten oder Arbeitszeiten bleiben meist vom Skontoabzug ausgeschlossen.

Skonto korrekt auf einer Rechnung ausweisen

Wenn du Skonto-Buchungen auf einer Rechnung anbieten möchtest, solltest du alle relevanten Informationen klar und eindeutig angeben. Dazu gehören der Skontosatz, die Frist für den Skontoabzug sowie das reguläre Zahlungsziel ohne Skonto.

Beispiel: Bei Zahlung innerhalb von 5 Tagen nach Rechnungseingang erhältst du 3 % Skonto. Der vollständige Rechnungsbetrag ist spätestens innerhalb von 14 Tagen zu begleichen.

Wo wird Skonto auf der Rechnung ausgewiesen?

Der Gesetzgeber sieht keinen bestimmten Bereich auf einer Rechnung für Skonto vor. Du findest die Skontoangabe jedoch häufig im unteren Bereich einer Rechnung bei den Zahlungsbedingungen, direkt nach den Angaben zum fälligen Gesamtbetrag.

Bitte beachte: Den Skontoabzug erkennst du nicht direkt am Gesamtbetrag auf der Rechnung. Den Preisnachlass musst du nämlich eigenständig vom Gesamtbetrag abziehen. 

Fazit: Skonto schafft einen Anreiz für schnelle Zahlungen

Du kannst deinen Kunden oder Lieferanten freiwillig einen zeitabhängigen Preisnachlass (Skonto) gewähren. Davon profitieren beide Seiten: Kunden senken ihren Zahlbetrag, während du schneller zu Liquidität kommst und das Risiko eines Zahlungsausfalls reduzieren kannst. Achte dabei jedoch unbedingt auf einen klar ausgewiesenen Skontosatz, eine faire Zahlungsfrist und berücksichtige die anfallende Umsatzsteuer.

Trotzdem hängt es immer vom Einzelfall ab, ob sich ein Skonto für dich lohnt oder nicht. Deine Kunden oder Lieferanten können insbesondere bei hohen Rechnungsbeträgen von einem Skonto profitieren. Du solltest dagegen abwägen, ob der geringere Umsatzerlös durch schnellere Zahlungseingänge, weniger Mahnaufwand und eine bessere Planung der Liquidität ausgeglichen wird.

FAQ – die häufigsten Fragen zum Thema Skonto

Wer kann Skonto beanspruchen?

 

Grundsätzlich kann jeder – egal, ob Privatperson, Geschäftskunde oder Selbstständiger – Skonto beanspruchen, sofern der Rechnungssteller dies anbietet. Einen gesetzlichen Anspruch hast du allerdings nicht. Denn Skonto ist ein freiwilliger Preisnachlass eines Unternehmens, den du auf einer Rechnung findest.

Wann darf ich Skonto von einer Rechnung abziehen?

 

Du darfst Skonto nur vom Rechnungsbetrag abziehen, wenn die Rechnung solche Zahlungsbedingungen enthält – andersherum darfst du jeden Skonto gewähren. Steht dort beispielsweise „2 % Skonto bei einer Zahlung innerhalb von 14 Tagen“, darfst du 2 % vom Rechnungsbetrag (inkl. Umsatzsteuer) abziehen, sofern du die Rechnung innerhalb der Zahlungsfrist (Skontofrist) bezahlst. Die Skontofrist beginnt mit dem Rechnungseingang oder dem Rechnungsdatum. Häufig liegt die Frist bei sieben, zehn oder 14 Tagen.

Wird Skonto vom Brutto oder Netto abgezogen?

 

In der Praxis ziehst du das Skonto immer vom Bruttobetrag auf deiner Rechnung ab. Theoretisch könntest du ihn auch vom Nettobetrag abziehen, würdest jedoch auf denselben Endbetrag kommen. Skonto ist nämlich ein prozentualer Nachlass. Das bedeutet: Egal, ob du den Betrag vom Netto- oder Bruttobetrag abziehst: Der Zahlbetrag bleibt der gleiche.

Beispiel bei 1.000 € netto, 19 % USt und 2 % Skonto:
Brutto: 1.190,00 €
- 2 % Skonto von 1.190,00 € - 23,80 €
Zahlbetrag brutto nach Skonto:1.166,20 €

Oder netto gerechnet:

Netto: 1.000,00 €
- 2 % Skonto von 1.000 € - 20,00 €
\(\rightarrow\) 980,00 € netto nach Skonto
+ 19 % USt. von netto nach Skonto + 186,20 €
Zahlbetrag brutto nach Skonto1.166,20 €

Wie funktioniert Skonto bei digitalen Zahlungen?

 

Skonto funktioniert bei digitalen Zahlungen nur, wenn du vorher auch eine Rechnung erhalten hast oder eine ausstellst. Diese Rechnung kannst du oder dein Kunde wahlweise per Banküberweisung, Lastschriftverfahren oder mit modernen Buchhaltungstools bezahlen.