Umsatzsteuerbefreiung

Grundsätzlich unterliegen alle entgeltlichen Lieferungen und Leistungen der Umsatzsteuerpflicht. Bestimmte Berufsgruppen, spezielle Leistungen und Kleinunternehmer können jedoch unter bestimmten Bedingungen von der Umsatzsteuer befreit sein, wobei die rechtlichen Grundlagen im Umsatzsteuergesetz (UStG) geregelt sind. Hier erfährst du alles über die gesetzlichen Regelungen zur Umsatzsteuerbefreiung für Kleinunternehmer nach § 19 UStG.

Zuletzt aktualisiert am 07.09.2026

Zusammenfassung

Umsatzsteuerbefreiung im Überblick

  • Bestimmte Berufsgruppen und Leistungen sind gemäß § 4 UStG umsatzsteuerbefreit. Dazu gehören vor allem Gesundheits-, Sozial- und Bildungsdienstleistungen.
  • Die Umsatzsteuerbefreiung für Kleinunternehmer ist nach § 19 UStG geregelt und greift, wenn ihr Umsatz unterhalb der festgelegten Schwelle bleibt.
  • Privatverkäufe, beispielsweise auf Flohmärkten, sind in der Regel umsatzsteuerbefreit, solange keine gewerbliche Gewinnabsicht vorliegt.
  • Eine professionelle Buchhaltungssoftware kann helfen, die Umsatzsteuerpflicht korrekt zu erfassen und Fehler in der Rechnungsstellung zu vermeiden. 

Definition

Was bedeutet Umsatzsteuerbefreiung?

Die Umsatzsteuerbefreiung ist eine gesetzliche Ausnahme von der Pflicht, auf bestimmte Waren oder Dienstleistungen Umsatzsteuer zu erheben. Die Regelungen dazu finden sich in § 4 UStG sowie für Kleinunternehmer in § 19 UStG. Voraussetzung kann die Art der Leistung oder die Höhe des erzielten Umsatzes sein.

Grundlagen zur Umsatzsteuer

Die Umsatzsteuerpflicht betrifft grundsätzlich alle entgeltlichen Lieferungen und sonstigen Leistungen eines Unternehmens. Dies ist in § 1 UStG geregelt. Die Steuerpflicht gilt unabhängig von der Unternehmensform sowohl für Gewerbetreibende als auch für Freiberufler.

  • Die Umsatzsteuer beträgt in Deutschland 19% für die meisten Waren und Dienstleistungen.
  • Ein ermäßigter Steuersatz von 7% gilt für bestimmte Waren des täglichen Bedarfs, wie Lebensmittel oder Bücher.
  • Die Steuer wird nur fällig, wenn eine unternehmerische Tätigkeit vorliegt, bei der nachhaltig Einnahmen erzielt werden sollen.
Illustration: Umsatzsteuerbefreiung

Welche Umsätze sind gemäß § 4 UStG umsatzsteuerbefreit?

Laut § 4 UStG sind bestimmte Berufsgruppen und Leistungen von der Umsatzsteuer befreit. Dazu gehören:

  • Medizinische Leistungen: Heilbehandlungen durch Ärzte, Krankengymnasten, Hebammen oder Heilpraktiker.
  • Sozialleistungen: Leistungen, die im Rahmen der Sozialgesetzbücher erbracht werden.
  • Finanzdienstleistungen: Kreditvermittlung sowie Leistungen von Versicherungsvertretern und Bausparkassen.
  • Kulturelle Einrichtungen: Theater, Museen, Zoos und andere gemeinnützige öffentliche Einrichtungen.
  • Behördliche Leistungen: Gebühren für Marken- und Patentanmeldungen oder bestimmte Postdienstleistungen.
  • Ehrenamtliche Tätigkeiten: Leistungen innerhalb politischer Parteien, gemeinnütziger Organisationen oder Vereinen.
  • Bestimmte Produkte und Dienstleistungen: Dazu gehören z. B. Schulmaterialien oder Hilfsmittel für Blinde.
  • Auslandsumsätze: Exporte oder bestimmte Lieferungen ins Ausland sind ebenfalls von der Umsatzsteuer befreit.

Gilt die Umsatzsteuerbefreiung für Kleinunternehmer?

§ 4 UStG bezieht sich auf bestimmte Berufsgruppen und Leistungen, unabhängig von der Umsatzhöhe. Ärzte bleiben beispielsweise umsatzsteuerbefreit, selbst wenn sie hohe Umsätze generieren. Für Kleinunternehmer gilt die Umsatzsteuerbefreiung nach § 19 UStG. Diese Regelung betrifft nicht die Art der Leistung, sondern die Höhe des Umsatzes.

Umsatzsteuerbefreiung für Kleinunternehmer

Die Umsatzsteuerbefreiung für Kleinunternehmer gilt gemäß § 19 UStG, wenn ihr Umsatz die festgelegten Grenzen nicht überschreitet: Wenn du als Unternehmer oder Freiberufler im laufenden Geschäftsjahr nicht mehr als 100.000 € Umsatz erzielst und der Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr unter 25.000 € lag, kannst du die Kleinunternehmerregelung beim Finanzamt in Anspruch nehmen.

Vorteile der Kleinunternehmerregelung:

  • Kein Ausweis der Umsatzsteuer auf Rechnungen
  • Keine Pflicht zur Umsatzsteuervoranmeldung
  • Reduzierter Verwaltungsaufwand
  • Geringere Preise für Privatkunden

Nachteile der Kleinunternehmerregelung:

  • kein Vorsteuerabzug möglich
  • Bindung an die Entscheidung gegen die Regelbesteuerung für fünf Jahre

Wann lohnt sich die Kleinunternehmerregelung?

  • Wenn deine Kunden selbst keine Vorsteuer geltend machen können, wie z. B. Privatpersonen oder andere Kleinunternehmer.
  • Wenn geringe laufende Ausgaben anfallen, sodass kaum Vorsteuer gezahlt wird.

Umsatzsteuer bei Privatverkäufen auf Flohmärkten

Grundsätzlich besteht keine Pflicht, Einnahmen aus dem Verkauf auf dem Flohmarkt in der Steuererklärung anzugeben. Das gilt jedoch nur, wenn es sich um private Verkäufe handelt und keine unternehmerische Tätigkeit vorliegt.

Einkommensteuer bei gewerblichen Verkäufen

  • Wer regelmäßig auf Flohmärkten Waren verkauft und Gewinne erzielt, betreibt unter Umständen ein Gewerbe. Und zwar dann, wenn Waren nachhaltig an- und wieder verkauft werden, um einen Gewinn zu erzielen.
  • Ab einem jährlichen Gewinn von 12.348 Euro (Stand: 2026) muss Einkommensteuer gezahlt werden.
  • Vom Umsatz können Betriebsausgaben wie Standgebühren oder Einkaufskosten abgezogen werden.

Wann sind private Flohmarktverkäufe steuerlich unproblematisch?

  • Wenn die verkauften Waren älter als ein Jahr sind (Spekulationsfrist).
  • Wenn der Verkauf keine Gewinnabsicht verfolgt.
  • Wenn die Freigrenze von 1.000 Euro Gewinn pro Jahr nicht überschritten wird.

Üblicherweise werden auf Flohmärkten gebrauchte Gegenstände unter dem ursprünglichen Kaufpreis verkauft. Dadurch ergibt sich kein steuerlich relevanter Gewinn.

Wer ist von der Umsatzsteuer befreit?

Die wichtigsten Punkte zur Umsatzsteuerbefreiung sind:

  • Gesetzlich befreite Leistungen gemäß § 4 UStG, insbesondere im Gesundheits-, Sozial- und Kulturbereich.
  • Umsatzsteuerbefreiung für Kleinunternehmer nach § 19 UStG mit den Umsatzgrenzen für das laufende und vorangegangene Geschäftsjahr.
  • Privatverkäufe auf Flohmärkten, wenn kein Gewinn erzielt wird oder die Spekulationsfrist abgelaufen ist.