Was ist ein Aufhebungsvertrag?
Wenn Arbeitgeber eine unsichere Kündigung vermeiden wollen, können sie Arbeitnehmern einen sogenannten Aufhebungsvertrag anbieten. Der setzt voraus, dass sich beide Vertragsparteien über die Auflösung des Arbeitsverhältnisses einig werden. Dies ist der große Unterschied zur Kündigung, die als einseitige Willenserklärung einer Arbeitsvertragspartner alleine durchgeführt werden kann. Zudem sind die ordentliche, außerordentliche oder fristlose Kündigung und der Aufhebungsvertrag nicht kombinierbar.
Der Aufhebungsvertrag kann ein für beide Parteien aufwändiges Gerichtsverfahren vermeiden. Er beendet das Arbeitsverhältnis und regelt alle damit zusammenhängenden rechtlichen Aspekte. Seine Inhalte können weitgehend frei verhandelt werden. Weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer haben einen Anspruch darauf, einen Aufhebungsvertrag abzuschließen, sie können ihn nur einvernehmlich schließen. Ein Aufhebungsvertrag kann ebenso Beschäftigungsverhältnisse wie ein Praktikum oder einen Nebenjob beenden.
Wann lohnt sich ein Aufhebungsvertrag?
Ein Aufhebungsvertrag lohnt sich vor allem dann, wenn beide Seiten ein Arbeitsverhältnis ohne Konflikt beenden möchten. Das ist zum Beispiel in folgenden Situationen der Fall:
- Ein bereits geplanter Wechsel zu einem neuen Arbeitgeber steht an, bei dem ein früherer Austritt vereinbart werden soll.
- Eine absehbare Kündigung durch den Arbeitgeber steht bevor, bei der eine einvernehmliche Lösung mit Abfindung erzielt werden kann.
- Es gibt den Wunsch beider Seiten, ein arbeitsgerichtliches Verfahren zu vermeiden.
Ob sich ein Aufhebungsvertrag tatsächlich lohnt, hängt immer von der individuellen Situation ab. Arbeitnehmer sollten dabei insbesondere mögliche Folgen für den Bezug von Arbeitslosengeld berücksichtigen.
Info
Aufhebungsvertrag: Die Schriftform ist erforderlich
Bei Aufhebungsverträgen zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses muss in Deutschland nach § 623 BGB zwingend die Schriftform eingehalten werden. Eine rechtmäßige Kündigung durch Arbeitgeber sorgt für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses, selbst wenn der Arbeitnehmer nicht damit einverstanden ist. Ein Aufhebungsvertrag setzt jedoch grundsätzlich das Einverständnis beider Vertragsparteien voraus.
Welche Vorteile bietet ein Aufhebungsvertrag für Arbeitgeber?
Arbeitgebern bietet ein Aufhebungsvertrag deutliche Vorteile gegenüber einer Kündigung:
- Sie vermeiden eine Kündigungsschutzklage mit ungewissem Ausgang.
- Sie sind nicht anKündigungsfristengebunden und können sich kurzfristig von Mitarbeitern trennen. Eines ist jedoch zu bedenken: Wird die Frist nicht eingehalten, hat dies auch beim Aufhebungsvertrag eine Sperrzeit zur Folge, sollte der Mitarbeiter Arbeitslosengeld beziehen wollen. Auch eine einvernehmliche Kündigung hat auf das Arbeitslosengeld keine Auswirkung.
- Der umfassende Kündigungsschutz von Arbeitnehmern entfällt, auch der besondere Kündigungsschutz bei Schwangerschaft, Elternzeit oder Schwerbehinderung.
- Der Betriebsratmuss nicht beteiligt werden.
Um eine Einigung mit den Arbeitnehmern zu erleichtern, wird regelmäßig die Abfindungszahlung vereinbart.
- Kündigung mit Abfindungsangebot: Dabei bieten Arbeitgeber dem Mitarbeiter an, eine Abfindung zu zahlen. Im Gegenzug verzichtet der Mitarbeiter darauf, eine Kündigungsschutzklage zu erheben.
- Abwicklungsvertrag: Der Abwicklungsvertrag regelt, wie das gekündigte Arbeitsverhältnis genau beendet werden soll. Er wird im Gegensatz zum Aufhebungsvertrag erst nach einer Kündigung geschlossen.
- Prozessvergleich: Dieser Aufhebungsvertrag wird erst während eines Arbeitsgerichtsverfahrens geschlossen. Oft regt das Arbeitsgericht auch in der Güteverhandlung einen Vergleich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer an, um den Rechtsstreit mit ungewissem Ausgang frühzeitig zu erledigen.
Möchten Sie die Kündigung von Mitarbeitern mit einem Abfindungsangebot gegen Klageverzicht verbinden, sollten Sie das sorgfältig und rechtssicher formulieren.
Tipp
Aufhebungsvertrag mit Vorlage schreiben
Mit unserer Vorlage erstellen Sie Ihren Aufhebungsvertrag im Handumdrehen – schnell, unkompliziert und rechtssicher.
Laden Sie jetzt die Aufhebungsvertrag-Vorlage herunter!
Tipp
Vorlage: Abfindungsvereinbarung beim Aufhebungsvertrag
Ob es bei einem Aufhebungsvertrag eine Abfindung gibt, ist abhängig davon, wer das Arbeitsverhältnis beendet. Wenn es dazu kommt, ist es wichtig, dass die Vereinbarung rechtssicher formuliert ist. Bei unserer Vorlage für eine Abfindungsvereinbarung können Sie sicher sein, dass alles stimmt.
Vorteile des Aufhebungsvertrags für Arbeitnehmer
Grundsätzlich kann ein Aufhebungsvertrag für Arbeitnehmer eine interessante Alternative zur Kündigung sein, um das Arbeitsverhältnis zu beenden. Pluspunkte des Aufhebungsvertrags sind z. B. die Zahlung einer Abfindung und ein makelloses Arbeitszeugnis.
Ein Aufhebungsvertrag kann für Arbeitnehmer in verschiedenen Situationen vorteilhaft sein:
- Geplanter Abgang: Wer das Unternehmen ohnehin verlassen möchte kann das Austrittssdatum individuell und flexibel vereinbaren.
- Drohende fristlose Kündigung: Ein Aufhebungsvertrag verhindert, dass ein ungewöhnliches Austrittsdatum im Arbeitszeugnis auf eine außerordentliche Entlassung schließen lässt.
- Neuer Job in Aussicht: Steht bereits ein neues Arbeitsverhältnis bevor, lässt sich der Starttermin dank eines Aufhebungsvertrags flexibler abstimmen.
Zwar hat der Arbeitnehmer keinen Rechtsanspruch auf eine Abfindung, er wird einem Aufhebungsvertrag in der Regel aber nur zustimmen, wenn eine Abfindung vereinbart wird, die er als lohnend empfindet. Abfindungen sind sozialversicherungsfrei, aber sie sind lohnsteuerpflichtig.
Nachteile des Aufhebungsvertrags für Arbeitnehmer
Während der Aufhebungsvertrag für Arbeitgeber hauptsächlich Vorteile bringt, kann er sich für Arbeitnehmer auch als sehr nachteilig erweisen. Ihm droht eine Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslosengeld, da Arbeitnehmer grundsätzlich eine freiwillige Aufgabe des Arbeitsverhältnisses unterstellt wird, wenn er einen Aufhebungsvertrag unterschreibt. Hat der Arbeitgeber einen wichtigen Grund für den Abschluss des Aufhebungsvertrags, ist eine Sperrzeit ausgeschlossen. Nach den „Fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit (BA) zu § 159 SGB III“ (Stand 20.12.2022) führt ein Aufhebungsvertrag nicht zu einer Sperrfrist, wenn
- der Arbeitgeber mit Bestimmtheit eine Kündigung in Aussicht gestellt hat,
- die Arbeitgeberkündigung aus betrieblichen oder personenbedingten Gründen (nicht verhaltensbedingten) erfolgen sollte,
- die Kündigung von dem Arbeitgeber zu demselben Zeitpunkt, zu dem das Beschäftigungsverhältnis geendet hat, oder früher wirksam geworden wäre,
- die Kündigungsfrist eingehalten wurde und eine Abfindung von bis zu 0,5 Monatsgehältern für jedes Jahr der Betriebszugehörigkeit gezahlt wird.
Liegen diese Voraussetzungen vor, prüft die BA nicht, ob die angedrohte Kündigung überhaupt rechtmäßig gewesen wäre.
Was ist besser: Aufhebungsvertrag oder Kündigung?
Kündigen oder Aufhebungsvertrag unterschreiben: Was ist die beste Lösung? Eine pauschale Antwort gibt es darauf nicht. Während eine Kündigung einseitig ausgesprochen werden kann und gesetzlichen Kündigungsschutzvorschriften unterliegt, setzt ein Aufhebungsvertrag immer das Einverständnis beider Seiten voraus.
Für Arbeitgeber ist der Aufhebungsvertrag vorteilhaft, weil er Kündigungsschutzklagen vermeiden kann. Arbeitnehmer profitieren dagegen häufig von einer größeren Flexibilität bei der Gestaltung des Beendigungszeitpunkts oder von zusätzlichen Vereinbarungen wie einer Abfindung. Gleichzeitig sollten Arbeitnehmer bedenken, dass ein Aufhebungsvertrag unter Umständen zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld führen kann. Arbeitnehmer sollten sich zudem nie gezwungen fühlen, einen Aufhebungsvertrag zu unterzeichnen.
Info
Rechtliche Prüfung bei Abfindungen
Die rechtliche Überprüfung der vorgesehenen Kündigung findet statt, wenn die Abfindung mehr als 0,5 Monatsentgelte pro Beschäftigungsjahr beträgt. Der Arbeitnehmer kann einer Sperrzeit dann nur entgehen, wenn er belegen kann, dass er durch den Aufhebungsvertrag objektive Nachteile einer Arbeitgeberkündigung vermeiden konnte. Objektiver Nachteil und damit wichtiger Grund für einen Aufhebungsvertrag kann z. B. eine sonst wesentlich geringere oder gar keine Abfindung sein.
Hüten Sie sich vor Falschauskünften
Verweisen Sie Ihren Mitarbeiter an die BA, wenn er Fragen zu einer möglichen Sperrzeit hat. Geben Sie eine falsche Auskunft, droht jede Menge Ärger, im schlimmsten Fall machen Sie sich schadenersatzpflichtig.
Generell gilt: Um eine Sperrzeit zu vermeiden, muss aus dem Aufhebungsvertrag ersichtlich sein, dass er geschlossen wurde, um eine personen- oder betriebsbedingte Kündigung durch den Arbeitgeber zu vermeiden oder um ein Arbeitsgerichtsverfahren zu beenden. Droht einem Unternehmen die Insolvenz, geht der Arbeitnehmer das Risiko ein, die vereinbarte Abfindungssumme verspätet, nicht in vereinbartem Umfang oder letztendlich gar nicht zu bekommen.
Info
Bedenkzeit für angebotenen Aufhebungsvertrag einplanen
Rechnen Sie aus den hier aufgeführten Gründen damit, dass Ihr Mitarbeiter einen angebotenen Aufhebungsvertrag genau prüfen (lassen), die Vorteile und Nachteile gegeneinander abwägen und nicht sofort unterschreiben wird.
Das muss ein Aufhebungsvertrag beinhalten
Ein Aufhebungsvertrag sollte bei Beendigung alle wechselseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis klären. Er sollte mindestens enthalten:
- Exakte Daten der Arbeitsvertragspartner.
- Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses und Grund, z. B. „auf Veranlassung des Arbeitgebers“.
- Eventuelle Freistellung des Arbeitnehmers von der Arbeitsleistung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist und Regelung von noch bestehenden Urlaubsansprüchen bzw. Urlaubsabgeltung und Stundenguthaben.
- Eine Abfindungsvereinbarung.
- Erledigungsklausel bzgl. aller noch bestehender Ansprüche.
- „Salvatorische Klausel“, d. h. Regelung für den Fall, dass eine Bestimmung unwirksam sein sollte.
Info
Nachvertragliches Wettbewerbsverbot
Ist ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot mit Ihrem Arbeitnehmer vereinbart, sollte im Aufhebungsvertrag konkret geregelt sein, wie mit diesem umgegangen wird. Sie haben z. B. die Möglichkeit, das nachvertragliche Wettbewerbsverbot fortbestehen zu lassen, zu ändern oder ganz aufzuheben.
Kann Ihr Mitarbeiter den Aufhebungsvertrag rückgängig machen?
Bereut ein Arbeitnehmer seine Unterschrift unter dem Aufhebungsvertrag, stellt sich die Frage, ob er vom Aufhebungsvertrag zurücktreten kann. Im Gegensatz zu einer einseitigen Kündigung sind Aufhebungsverträge wie alle gegenseitigen Verträge nachträglich kaum rückgängig zu machen. Zumindest sind die Hürden für Arbeitnehmer sehr hoch.
Ein Rücktritt vom Aufhebungsvertrag kommt nur in Betracht, wenn der Arbeitgeber mit der Zahlung der vereinbarten Abfindung in Verzug gerät. Generell ist es auch denkbar, den Auflösungsvertrag anzufechten, wenn der Arbeitgeber z. B. mit grundloser Kündigung gedroht hat, um den Arbeitnehmer zur Unterschrift zu bringen. Allerdings muss der Arbeitnehmer im Anfechtungsverfahren darlegen und beweisen, dass der Arbeitgeber ihn arglistig getäuscht oder widerrechtlich bedroht hat und er den Aufhebungsvertrag nur deshalb abgeschlossen hat. Kann er dies nicht, wird seine Anfechtung erfolglos bleiben.
FAQ zum Aufhebungsvertrag
Was muss ich bei einem Aufhebungsvertrag beachten?
Da ein Aufhebungsvertrag das Arbeitsverhältnis endgültig beendet, sollten Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Inhalt sorgfältig prüfen. Wichtig ist vor allem, dass alle wesentlichen Punkte der Beendigung eindeutig geregelt sind. Dazu gehören beispielsweise:
- Beendigungszeitpunkt
- mögliche Abfindungszahlungen
- die Freistellung von der Arbeit
- offene Urlaubsansprüche
- steuerliche Aspekte
- mögliche Auswirkungen auf das Arbeitslosengeld
Da ein Aufhebungsvertrag nach der Unterschrift nur schwer rückgängig zu machen ist, empfiehlt es sich insbesondere für Arbeitnehmer, den Vertrag vor der Unterzeichnung rechtlich prüfen zu lassen.
Was passiert mit Resturlaub bei einem Aufhebungsvertrag?
Offene Urlaubsansprüche müssen bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses grundsätzlich berücksichtigt werden. Häufig wird vereinbart, dass der Arbeitnehmer bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses unter Anrechnung seiner Urlaubstage freigestellt wird. Ist dies aus betrieblichen Gründen nicht möglich, muss der noch offene Urlaub finanziell abgegolten werden. Deshalb sollte im Aufhebungsvertrag genau festgelegt werden, wie mit bestehenden Urlaubsansprüchen und eventuell vorhandenen Überstunden umgegangen wird.
Was ist ein wichtiger Grund für einen Aufhebungsvertrag?
Ein wichtiger Grund für den Abschluss eines Aufhebungsvertrags kann in folgenden Situationen vorliegen:
- Drohende Kündigung: Der Arbeitgeber hat eine Kündigung aus betrieblichen oder personenbedingten Gründen bereits konkret angekündigt, und der Arbeitnehmer kann durch den Aufhebungsvertrag objektive Nachteile vermeiden.
- Laufendes Arbeitsgerichtsverfahren: Der Aufhebungsvertrag dient der einvernehmlichen Beendigung eines bereits anhängigen Gerichtsverfahrens.
Liegt ein solcher Grund vor und werden weitere Voraussetzungen erfüllt, kann eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld vermieden werden.