Was ist eigentlich eine Marke?
Wer ein Unternehmen gründet oder ein neues Produkt entwickelt, steht oft vor der Herausforderung, Bezeichnungen, Designs oder Zeichen zu finden, die einzigartig sind. Dazu zählen zum Beispiel Firmennamen, Designs, Branding, Zeichen oder auch Farben. Dies bezeichnet man als Marke.
Eine Marke dient grundsätzlich dazu, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Wichtig für die erfolgreiche und sichere Nutzung der Marke ist hierbei die Markenanmeldung. Denn nur wenn Sie Ihre Marke eintragen lassen, ist sie vor Diebstahl oder widerrechtlicher Verwendung geschützt. Auch können Sie dann gegen Verletzungen Ihres Markenrechts vorgehen und beispielsweise Abmahnungen aussprechen.
Was sind Markenformen?
Als Marke können verschiedene Kennzeichenformen geschützt werden, z. B.:
- Wortmarken: Wörter, Namen oder Slogans (z. B. „Samsung“ oder „Aus Erfahrung gut“).
- Bildmarken: Logos und Abbildungen (z. B. der Audi-Ringe oder der Mercedes-Stern).
- Hörmarken: Klänge oder Melodien (z. B. der Telekom-Jingle).
- Dreidimensionale Marken: Produktgestaltungen wie die Coca-Cola-Flasche.
- Farben: Spezielle Farbtöne wie das „Tiffany Blue“.
Warum ist eine Markenanmeldung sinnvoll?
Wenn Sie eine Marke anmelden, haben Sie als Inhaber das ausschließliche Recht, diese Marke im geschäftlichen Verkehr für die eingetragenen Waren und Dienstleistungen zu verwenden. Denken Sie aber daran: Wenn Sie eine Marke anmelden, ist das mit hohen Kosten verbunden. Wählen Sie Ihre Marke also sorgfältig aus und planen Sie Ihre Unternehmensstrategie im Voraus, um nicht unnötig Geld für die Markenregistrierung auszugeben.
Keine Schutzfähigkeit bei fehlender Unterscheidungskraft oder beschreibenden Inhalten
Damit Sie einen Markennamen eintragen lassen können, muss er bestimmte Anforderungen erfüllen. Das Markenamt prüft im Rahmen der Anmeldung, ob einer Eintragung Hindernisse entgegenstehen. Wird ein solches Hindernis festgestellt, wird die Anmeldung abgelehnt.
Im Rahmen der Markenanmeldung wird beispielsweise streng geprüft, ob eine Marke unterscheidungskräftig ist und nicht lediglich das Produkt beschreibt. Viele Anmeldungen scheitern an diesen Anforderungen. Daher ist es ratsam, bereits bei der Markenentwicklung einen Experten für Markenrecht hinzuzuziehen oder sich durch einen Rechts- oder Patentanwalt beraten zu lassen. Wird Ihre Anmeldung abgelehnt, kann Ihr Anwalt eine Beschwerde einlegen.
Beispiele zur Unterscheidungskraft:
Ein Zeichen kann nicht geschützt werden, wenn es die Ware direkt beschreibt, wie „Bier“ für Bier. Fantasiebegriffe ohne beschreibende Bedeutung, wie „Apple“ für Smartphones, sind hingegen zulässig.
Achtung
Vor der Markenanmeldung kommt die Markenprüfung
Sie wollen sich die Markenrechte für Ihr Firmenlogo, Ihr Produktdesign oder Ihren Firmennamen schützen lassen? Dann sollten Sie vor der Markenanmeldung durch eine umfassende Recherche genau prüfen, dass es nicht bereits eine Marke in der Richtung gibt und Ihre Marke somit schutz- und eintragungsfähig ist. Hier wird zwischen einer weniger aufwändigen Prüfung nach identischen Schutzrechten und einer aufwändigeren Prüfung nach ähnlichen Schutzrechten unterschieden. Bei der Recherche kann beispielsweise auf Datenbanken vom Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) und der World Intellectual Property Organization (WIPO) zurückgegriffen werden.
Marke anmelden: Kosten für eine Markenrecherche
Eine professionelle Identitätsrecherche in Deutschland kostet meist zwischen 300 und 400 Euro. Für eine professionelle umfassende Ähnlichkeitsrecherche innerhalb Deutschlands liegen die Kosten bei etwa 1500 Euro. Eine EU-weite Recherche, die nationale und internationale Marken umfasst, kostet je nach Aufwand mehrere Tausend Euro.
Vorgehen nach der Markenrecherche
- Keine Konflikte gefunden: Ist die Recherche konfliktfrei, kann die Markenanmeldung direkt erfolgen.
- Konfliktrisiken entdeckt: Zur Risikominimierung können Sie die Anmeldung durch engere Markenklassen anpassen. Alternativ können Sie eine Koexistenz- oder Abgrenzungsvereinbarung mit dem Inhaber der älteren Marke treffen.
- Unbenutzte ältere Marke gefunden: Wird eine ältere, nicht genutzte Marke entdeckt, können Sie einen Löschantrag gegen diese Marke stellen.
Markenklassen festlegen
Nach einer erfolgreichen Recherche und Klärung der Schutzfähigkeit ist der nächste Schritt der Markenanmeldung die präzise Definition der Waren und Dienstleistungen, für die die Marke geschützt werden soll. Dazu wird die Marke den passenden Klassen aus dem offiziellen Waren- und Dienstleistungsverzeichnis zugeordnet. Wichtig: Der Markenschutz gilt grundsätzlich nur für die eingetragenen Bereiche. Daher sollte die Auswahl sorgfältig erfolgen und sich auf die Produkte und Dienstleistungen beschränken, die realistisch in den nächsten fünf Jahren genutzt werden.
Es ist ratsam, weder zu wenige noch zu breite Klassen zu wählen. Zu wenige Klassen könnten den Schutz der Marke einschränken, während zu umfassende Angaben die Kosten erhöhen und das Konfliktrisiko mit bestehenden Marken steigern. Zudem besteht bei nicht genutzten Eintragungen das Risiko von Löschungen nach Ablauf der fünfjährigen Benutzungsschonfrist.
Hilfsmittel zur Auswahl
Für die Definition der Klassen stehen das internationale Verzeichnis der Nizzaklassifikation (NCL) mit 34 Waren- und 11 Dienstleistungsklassen sowie die umfangreiche eKDB-Datenbank mit über 70.000 Begriffen zur Verfügung. Diese helfen, spezifische und marktgerechte Eintragungen vorzunehmen. Grundsätzlich empfiehlt es sich jedoch, das Erstellen des sogenannten Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses von einem fachkundigen Rechts- oder Patentanwalt durchführen zu lassen.
Achtung
Markenanmeldung gültig für 10 Jahre
Eine einmalige Markenanmeldung reicht nicht aus. Sie müssen die Schutzdauer regelmäßig nach 10 Jahren verlängern, ansonsten verfällt die Marke und ist wieder für jeden nutzbar. Auch kann die Marke dann erneut von anderen Unternehmen angemeldet werden.
Die Vorteile der Markenanmeldung im Überblick
- Heben Sie sich von der Konkurrenz ab!
Eine Marke kennzeichnet ein Produkt, ein Unternehmen oder eine Dienstleistung und hebt sie dadurch von Mitbewerbern ab. Da die Nutzung einer Marke durch die Anmeldung geschützt ist, erhöhen Sie zudem Ihren Wiedererkennungswert. - Erhöhen Sie das Vertrauen!
Kunden verbinden in der Regel bestimmte Eigenschaften und Qualitätsmerkmale mit einer Marke. Sind Sie einmal von einem Produkt oder einer Marke überzeugt, überträgt sich dieser Vorgang meist auch auf weitere Produkte und Dienstleistungen eines Unternehmens. - Erzeugen Sie Exklusivität!
Was Sie können, kann nicht jeder. Das symbolisiert eine Marke. Bestimmte Eigenschaften (zum Beispiel die Farbwahl oder ein Design) erhalten Kunden nur, wenn sie Ihre Produkte kaufen. - Nutzen Sie die finanziellen Vorteile!
Jemand verletzt Ihre Marke? Dann gehen Sie gerichtlich dagegen vor. Ein anderes Unternehmen benutzt eine ähnliche Marke für ähnliche oder die gleichen Produkte? Dann lassen Sie es prüfen. Gleichzeitig haben Sie den Vorteil, mit Ihrer Marke handeln zu können – unter Anderem indem Sie Nutzungsrechte verteilen.
Info
Eine Markenanmeldung ist nicht verpflichtend
Prinzipiell sind Sie nicht dazu verpflichtet, eine Marke anzumelden. Abgesehen von den oben genannten Vorteilen, spricht aber ein weiterer Punkt ganz klar für die Markenanmeldung: Niemand kann sie Ihnen wegnehmen! Entscheiden Sie sich gegen die Markenregistrierung, kann Ihr Konkurrent die Marke für sich anmelden und es Ihnen untersagen, diese weiterhin für Ihre Produkte oder Dienstleistungen zu nutzen. Das kann selbst dann passieren, wenn Ihr Produkt bereits seit mehreren Jahren auf dem Markt ist.
So funktioniert die Markenanmeldung beim DPMA
Eine Deutsche Markenanmeldung erfolgt über das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA). Die Markeneintragung läuft wie folgt ab:
1. Die Antragstellung
Es gibt zwei Möglichkeiten, wie Firmen eine DPMA-Markenanmeldung durchführen können:
- Per Post: Sie erhalten den Antrag klassisch in Papierform über den Postweg. Unternehmen müssen anschließend alle notwendigen Informationen ausfüllen und die erforderlichen Dokumente sowie Bescheinigungen beifügen.
- Online: Auf der Homepage des DPMA finden Firmen das Formular und alle weiteren Informationen zur Markenanmeldung in Online-Form.
2. Angaben der Antragsteller
Wenn Unternehmen oder Selbstständige eine neue Marke eintragen wollen, müssen sie im Formular eine Vielzahl an Angaben machen:
- Persönliche Daten: Für das DPMA muss klar ersichtlich sein, wer die Markenanmeldung durchführt. Antragsteller müssen persönliche Daten sowie sämtliche Daten zum Unternehmen angeben.
- Im zweiten Schritt müssen Sie die Marke wiedergeben. Achten Sie darauf, dass Worte in Werbesprüchen sowie Zahlen- oder Buchstabenkombinationen korrekt im Formular eingetragen sind. Auch Schriftarten und Farben müssen genau im Antrag stehen.
- Firmen müssen ihre Marke den gewünschten passenden Produkt- oder Dienstleistungsklassen zuordnen.
3. Das DPMA sichtet die Unterlagen
Die genaue Prüfung des Formulars und aller Unterlagen übernimmt das DPMA nach Eingang des Antrags. Das Markenamt kontrolliert nach den gesetzlichen Richtlinien, ob es potenzielle Einwände bei der Markeneintragung gibt. Dabei geht das DPMA diesen Fragen nach:
- Hat der Antragsteller alle formalen Kriterien berücksichtigt? (vollständige und korrekte Anmeldung, Entrichtung der Marken- und Klassengebühr)?
- Liegen absolute Schutzhindernisse vor (fehlende Unterscheidungskraft der Marke, beschreibende Angaben, Freihaltebedürfnis, Täuschungsgefahr, Verstoß gegen die öffentliche Ordnung oder gute Sitten, Hoheitszeichen oder amtliche Prüf- und Gewährzeichen)
4. Das DPMA legt die Marke im Markenregister an
Schließt das DPMA sämtliche Einwände aus, registriert es die Marke in der Liste aller deutschen Marken. Zudem wird die Marke in der nächsten Ausgabe des Markenblattes veröffentlicht.
5. Die Widerspruchsfrist überstehen
Das DPMA prüft keine relativen Schutzhindernisse, also ob eine Kollision mit älteren Marken besteht. Dieser Punkt kann nur von Inhabern älterer Rechte im Widerspruchsverfahren geltend gemacht werden. Indem das DPMA die Eintragung der neuen Marke im Markenblatt veröffentlicht, hat jedermann die Möglichkeit einzusehen, welche neuen Marken eingetragen wurden. Die Inhaber bestehender Marken können daraufhin prüfen, ob sie sich durch eine eventuelle starke Ähnlichkeit neuer Marken bedroht fühlen. Ab der Veröffentlichung der neuen Marke im Markenblatt hat der Inhaber der alten Marke drei Monate Zeit, einen Widerspruch gegen die neue Marke einzulegen. Genehmigt das DPMA den Widerspruch aufgrund einer großen Verwechslungsgefahr, wird die neue Marke gelöscht.
6. Langfristige Eintragung der Marke
Ist die Widerspruchsfrist von drei Monaten überstanden, ist die Marke für die nächsten 10 Jahre geschützt. Nach Ablauf dieser Schutzdauer können Markeninhaber ihre Marke gegen eine Gebühr für weitere 10 Jahre schützen.
Professionelle Unterstützung
Die meisten Unternehmen lassen sich bei der Antragstellung von einem erfahrenen Markenanwalt unterstützen, um einen reibungslosen Ablauf zu garantieren. Dieser unterstützt auch bei der Recherche sowie der Erstellung des Waren und Dienstleistungsverzeichnisses. Der Anwalt kümmert sich außerdem vollständig um die Anmeldung und die Korrespondenz mit dem Anmeldeamt.
Pflicht zur Nutzung der eingetragenen Marke
Mit der Eintragung einer Marke ist die Verpflichtung verbunden, sie innerhalb von fünf Jahren zu nutzen. Erfolgt innerhalb dieses Zeitraums keine Verwendung, kann die Marke gelöscht werden. Sie sollten eine Marke deshalb nur für Klassen anmelden, in denen Sie eine Nutzung in den nächsten fünf Jahren realistisch einschätzen und wo das verfügbare Budget berücksichtigt wird.
Löschung der Marke
Auch nach Ablauf der dreimonatigen Widerspruchsfrist ist eine Marke nicht automatisch dauerhaft sicher. Sie kann weiterhin auf Antrag gelöscht werden, etwa wegen absoluter Schutzhindernisse, Verfalls (beispielsweise Nichtbenutzung) oder durch eine Nichtigkeitsklage wegen älterer Rechte. Inhaber sollten daher, auch nach erfolgreich abgeschlossener Markenanmeldung, regelmäßig prüfen, ob ihre Marke rechtsbeständig ist, und sie aktiv nutzen, um einen möglichen Löschungsantrag zu vermeiden.
Marke außerhalb von Deutschland eintragen lassen
Wenn Sie eine globale Marke eintragen lassen möchten, müssen Sie dies beachten:
EU-Markenanmeldung
Für Unternehmen, die eine Marke nicht nur in Deutschland, sondern auch in der EU anmelden, gelten besondere Regelungen. Eine EU-Marke läuft grundsätzlich unter den Bezeichnungen „Unionsmarke“ (früher als Gemeinschaftsmarke bekannt). In diesem Fall läuft der Anmeldeprozess nicht über das DPMA, sondern über das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO). Wie bei der deutschen Markenanmeldung ist für die EU-Marke eine Online-Registrierung möglich.
Genau wie bei der Markenanmeldung über das DPMA gibt es bei der europäischen Markenregistrierung ein Widerspruchsverfahren, das dazu führen kann, dass die Marke gelöscht wird.
Internationale Markenanmeldung
Unternehmen können ihre Marke auch international schützen lassen, wenn sie bereits beim DPMA oder EUIPO eingetragen ist. Die eingetragene Marke dient dann als Basismarke für die Anmeldung der internationalen Marke (IR-Marke). Die internationale Anmeldung erfolgt über die WIPO (Weltorganisation für geistiges Eigentum) im Rahmen des Madrider Systems. Nach einer formellen Prüfung durch die WIPO wird die Marke ins internationale Register aufgenommen und veröffentlicht. Anschließend prüfen die gewählten Länder individuell, ob der Markenschutz gewährt wird. Hierfür haben sie 12 bis 18 Monate Zeit. Wird kein Widerspruch eingelegt, gilt die Marke dort für 10 Jahre und kann verlängert werden.
Achtung
Die internationale Marke hängt von ihrer Basismarke ab
Die internationale Marke (IR-Marke) ist direkt von der Basismarke abhängig. Wird die Basismarke innerhalb der ersten fünf Jahre nach der internationalen Anmeldung gelöscht, verliert auch die IR-Marke automatisch ihren Schutz in allen Ländern. Das bedeutet, dass Unternehmen ihre nationale oder EU-Marke unbedingt aufrechterhalten und verteidigen müssen, um den internationalen Markenschutz nicht zu gefährden.
Marke eintragen lassen: Kosten für eine Markenanmeldung
Wenn Sie sich eine deutsche Marke schützen lassen und die Kosten realistisch einplanen wollen, sollten Sie verschiedene Faktoren berücksichtigen. Zum einen sind das die Anmeldegebühren beim DPMA: Für die elektronische Anmeldung zahlen Sie hier aktuell 290 Euro für bis zu drei Waren- oder Dienstleistungsklassen. Für jede weitere Klasse wird eine Klassengebühr von 100 Euro fällig. Das heißt: Wenn Sie beispielsweise fünf Klassen anmelden, zahlen Sie also 490 Euro Anmeldegebühr
Hinzu kommen neben der eigentlichen Markenanmeldung auch Kosten für die professionelle Unterstützung durch einen Rechts- oder Patentanwalt. Diese umfasst typischerweise die Markenrecherche, die Erstellung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses und die Durchführung der Anmeldung. Dafür sollten Sie in Deutschland mindestens 500 bis 700 Euro einplanen, je nach Komplexität und Stundensatz des Anwalts. Damit liegen die Gesamtkosten für eine professionell begleitete Markenanmeldung in Deutschland in der Regel bei mindestens 1000 Euro.
Die Kosten für europäische Marken (Unionsmarken) und internationale Marken (IR-Marken) liegen deutlich höher. Für eine Gemeinschaftsmarke liegt die Grundgebühr bei 850 Euro für die erste Klasse, jede weitere kostet 50 bis 150 Euro zusätzlich. Wenn Sie eine internationale Marke eintragen lassen, variieren die Kosten abhängig von der Anzahl der Länder, die in der Anmeldung enthalten sind. Dort kommen zusätzlich Übersetzungsgebühren, nationale Prüfungsgebühren und ggf. anwaltliche Unterstützung für die jeweiligen Länder hinzu.
Info
Markenanmeldung buchen (Skr03)
Nach der erfolgreichen Markenanmeldung können Sie die Kosten buchhalterisch zu erfassen. Im Kontenrahmen SKR03 werden diese Aufwendungen üblicherweise auf dem Konto "0070 – Gewerbliche Schutzrechte" gebucht. Es ist wichtig, dass Sie die Kosten korrekt zuordnen, da sie als immaterielle Vermögensgegenstände aktiviert werden können. Tipp: Eine präzise Dokumentation erleichtert nicht nur die Steuerprüfung, sondern zeigt auch die Investition in den Schutz der Marke.
Verwendung des ®-Symbols (Registered Trade Mark)
Nach der Eintragung dürfen Sie die Marke mit dem ®-Symbol als „Registered Trade Mark“ kennzeichnen. Dieses Symbol ist jedoch ausschließlich für die exakt eingetragene Form der Marke zulässig. Wird z. B. ein geschütztes Wort als Teil einer Bildmarke außerhalb dieser Form verwendet, ist die Nutzung des ®-Symbols unzulässig. Bei fehlerhafter Verwendung drohen rechtliche Konsequenzen, da dies als irreführend oder wettbewerbswidrig gelten kann. Im Zweifel sollten Sie einen Rechtsexperten hinzuziehen.
Wichtige Fristen für die Markenanmeldung
Bei der Markenanmeldung gibt es mehrere wichtige Fristen, die Sie unbedingt beachten sollten, um den Schutz Ihrer Marke nicht zu gefährden:
- Prioritätsfrist: Wenn Sie Ihre Marke zuerst in Deutschland anmelden, können Sie innerhalb von sechs Monaten eine internationale oder EU-weite Anmeldung einreichen und den deutschen Anmeldetag als Priorität nutzen. Das bedeutet, dass die spätere Anmeldung so behandelt wird, als wäre sie bereits am Datum der deutschen Anmeldung eingereicht worden. So sind Sie geschützt, falls jemand anderes zwischenzeitlich eine ähnliche Marke anmeldet.
- Widerspruchsfrist: Nach der Veröffentlichung Ihrer Marke im Markenregister haben Dritte drei Monate Zeit, um Widerspruch einzulegen.
- Nutzungsfrist: Sie müssen die Marke innerhalb von fünf Jahren nach der Eintragung ernsthaft nutzen. Andernfalls droht eine Löschung wegen Nichtbenutzung.
- Verlängerungsfrist: Der Markenschutz in Deutschland gilt zehn Jahre ab Eintragung und kann beliebig oft um jeweils zehn Jahre verlängert werden.
FAQ: Das sollten Sie über Markenanmeldungen wissen
Wann sollten Sie eine Marke wegen drohender Verwechslungsgefahr nicht verwenden?
Es gibt drei Kriterien, anhand derer Sie eine potenzielle Verwechslung erkennen können:
- Zeichenähnlichkeit
- Produktähnlichkeit
- Bekanntheitsgrad der älteren Marke
Sollten Sie sich nicht sicher sein, beauftragen Sie vor der Markenanmeldung einen Markenanwalt und lassen Sie diesen eine Markenrecherche durchführen. Dann sind Sie auf der sicheren Seite.
Müssen Sie eine Markenanmeldung für jedes europäische Land durchführen?
Theoretisch ist dies notwendig, wenn Sie Ihre Marke umfangreich schützen wollen. Innerhalb der EU können Sie aber eine sogenannte Unionsmarke anmelden. Dies spart Zeit und Kosten.
Wo können Sie Ihre Marke anmelden?
Beim DPMA erfolgt die Markenanmeldung für Deutschland. Um Ihre Marke EU-weit zu schützen, müssen Sie zum EUIPO.
Wie lange dauert es, eine Marke anzumelden?
Rechnen Sie für Ihre Markenanmeldung mehrere Monate ein. Bis zu 8 Monate kann es dauern, bis das Verfahren abgeschlossen ist. Hinzu kommt die dreimonatige Widerspruchsfrist.
Kann ich als Privatperson einen Namen schützen lassen?
Privatpersonen können ebenso wie Unternehmen eine Marke anmelden. Eine aktive Geschäftstätigkeit in Form eines Unternehmens ist dabei keine Voraussetzung.
Wie kann ich prüfen, ob meine Marke schon existiert?
Das können Sie über eine Recherche in den öffentlichen Markenregistern prüfen. Für eine deutsche Marke beim DPMA, für eine Gemeinschaftsmarke beim EUIPO. Achten Sie dabei auf identische oder ähnliche Marken in derselben Klasse. So vermeiden Sie schon vorher eine potenzielle Markenverletzung.
Welche Fehler sollte ich bei der Markenanmeldung vermeiden?
Wenn Sie Ihren Firmennamen schützen möchten, sollten Sie einige typische Fehler vermeiden, um spätere Probleme oder teure Rechtsstreitigkeiten zu verhindern. Zunächst ist eine gründliche Recherche vor dem Markenanmeldungsprozess essenziell, da bereits bestehende Marken die Anmeldung blockieren können. Außerdem sollte eine Wortmarke nicht zu allgemein oder beschreibend sein, da sie sonst keine ausreichende Unterscheidungskraft besitzt und somit nicht eintragungsfähig ist. Wichtig ist auch die korrekte Auswahl der Waren- und Dienstleistungsklassen, da der Markenschutz nur für die angemeldeten Klassen gilt. Wenn Sie international tätig sein möchten, sollten Sie frühzeitig prüfen, ob zusätzlich eine internationale Anmeldung sinnvoll ist. Achten Sie auch darauf, bestehende Markenrechte anderer nicht zu verletzen, da eine Markenverletzung zu einer Abweisung oder teuren Rechtsstreitigkeiten führen kann.
Denken Sie zudem an die Zukunft Ihres Unternehmens. Überlegen Sie Ihre langfristige Unternehmensstrategie, bevor Sie Ihren Markennamen eintragen lassen. Damit vermeiden Sie spätere Rebranding-Kosten. Und schließlich: Pflegen Sie Ihre Marke. Markenrechte können verfallen, wenn sie nicht genutzt oder verlängert werden.