Einfach erklärt: Was sind eigentlich Gesellschaftsformen bzw. Rechtsformen?
Bei einer Rechtsform (synonym oftmals als Unternehmensform oder Firmenform bezeichnet) handelt es sich um den rechtlichen Rahmen eines Unternehmens. Sie ist von enormer Bedeutung für Ihr Unternehmen und beeinflusst maßgeblich wirtschaftliche, rechtliche und steuerliche Formalitäten, die Sie im Rahmen Ihrer Unternehmensgründung beachten müssen:
- Gesellschafter
- Geschäftsführung
- Haftung
- Buchführungspflicht
- Steuerpflichten
- Publikationspflicht
- Firmierung
- Gründungsformalitäten
- Betriebsgröße
- Kapitalbedarf
- Börsenfähigkeit
- u.v.m.
Definition
Was sind eigentlich Gesellschaftsformen?
Rechtsformen, Unternehmensformen oder auch Gesellschaftsformen – diese drei Begriffe werden gerne synonym verwendet. Während dies bei den Rechts- oder Unternehmensformen auch korrekt ist, stimmt es bei den Gesellschaftsformen nicht. Hierunter fallen nämlich ausschließlich Unternehmen, bei denen sich mehrere Personen zusammengeschlossen haben. Es handelt sich also um Zusammenschlüsse nach Gesellschaftsrecht. Gesellschaftsformen sind eine besondere Kategorie von Rechtsformen.
Eine Liste der unterschiedlichen Gesellschaftsformen:
- Personengesellschaften – GbR, OHG, KG, GmbH & Co. KG
- Stille Gesellschaft, PartG
- Kapitalgesellschaft – AG, GmbH, UG, KGaA
- Sonstiges: Genossenschaft, VVaG
Dann gibt es noch die privaten und öffentlichen Gesellschaften. Die Unterschiede liegen in der Zugänglichkeit ihrer Anteile, der Kapitalbeschaffung, den Transparenzpflichten und den Regelungen zur Gründung und Kontrolle.
Aber was ist beispielsweise eine private Gesellschaft? Dazu zählen Gesellschaften, die nicht öffentlich zugänglichsind, weil beispielsweise ihre Anteile nicht handelbar sind. Zu den öffentlichen Gesellschaften zählen Aktiengesellschaften, sofern deren Anteile an Börsen frei handelbar sind und sie über größere Strukturen verfügen sowie strengeren Finanzberichtserstattungspflichten unterliegen.
Wo finde ich die rechtlichen Rahmenbedingungen der Firmenrechtsformen?
Die rechtlichen Rahmenbedingungen zu den einzelnen Rechtsformen – egal ob GmbH, GbR oder UG – finden Sie im Handels- und Gesellschaftsrecht:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): Dieses regelt ab den §§ 705 ff. alle relevanten Informationen bezüglich der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR).
- der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
- Einzelunternehmen
- Eingetragener Verein (e.V.)
- Stiftung + Landesstiftungsgesetze
- Handelsgesetzbuch (HGB): Hier sind Gesetze für Kaufleute, Personenhandelsgesellschaften und das dazugehörige Handelsregister geregelt.
- Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG): Dieses Sondergesetz regelt ausschließlich die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Daneben gibt es auch für Aktiengesellschaften mit dem AktG ein Sondergesetz.
- Auch für Aktiengesellschaften existiert ein eigenes Gesetz: das AktG.
- Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG) für die Partnerschaftsgesellschaft (PartG)
- Genossenschaftsgesetz (GenG) für die Genossenschaft (eG)
Tabelle: Alle Rechtsformen für Unternehmen in Deutschland im Überblick
In Deutschland kann man nicht nur einzelne Unternehmensformen an sich wählen, sondern auch noch sogenannte Mischformen der Gesellschaften beziehungsweise Unternehmen wie zum Beispiel die GmbH & Co. KG. Die gewählte Rechtsform hängt beispielsweise davon ab, ob Sie als Einzelunternehmer oder Gesellschaft auftreten möchten.
In der nachfolgenden Übersicht finden Sie die Gesellschaftsformen bzw. Unternehmensformen als Tabelle. Anschließend betrachten wir die einzelnen Gesellschaftsformen detailliert.
| Rechtsform | Inhaber | Gesellschaft | HGB | Mindest kapital | Haftung |
|---|---|---|---|---|---|
| Einzelunternehmen | 1 | x | x | x | unbeschränkt persönlich |
| eingetragener Kaufmann | 1 | x | ja | x | unbeschränkt persönlich |
| GbR | mind. 2 | PersonenG | x | x | unbeschränkt persönlich |
| OHG | mind. 2 | PersonenG | ja | x | unbeschränkt persönlich |
| PartG | mind. 2 | PersonenG | ja | x | unbeschränkt persönlich |
| KG | mind. 2 | PersonenG | ja | x | teilw. beschränkt, teilw. unbeschränkt persönlich |
| GmbH & Co. KG | mind. 1 | PersonenG | ja | 25.000+ Euro | beschränkt |
| GmbH | mind. 1 | KapitalG | ja | 25.000 Euro | beschränkt |
| AG | mind. 1 | KapitalG | ja | 50.000 Euro | beschränkt |
| UG | mind. 1 | KapitalG | ja | mind. 1 Euro | beschränkt |
| SE | mind. 1 | KapitalG | je nach Art | mind. 120.000 Euro | beschränkt |
| KGaA | mind. 1 | KapitalG | ja | mind. 50.000 Euro | teilw. beschränkt, teilw. unbeschränkt persönlich |
Wie Sie in der Zusammenfassung sehen, unterscheiden sich die in der Tabelle dargestellten Unternehmensformen bzw. Gesellschaftsformen teilweise gravierend. Ein wesentlicher Faktor ist hierbei das Mindestkapital. Ebenso wichtig ist bei der Rechtsformwahl die Haftung. Die verschiedenen Unternehmensformen zeigen deutlich, wie relevant die Entscheidung bezüglich einer Rechtsform im Rahmen einer Unternehmensgründung ist.
Rein rechtlich betrachtet gilt übrigens jede wirtschaftliche Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht als gewerbliche Tätigkeit und stellt damit ein Gewerbe dar. Eine Rechtsform namens Gewerbe gibt es also demnach nicht. Vielmehr eignen sich bestimmte Rechtsformen, beispielsweise Einzelunternehmen, GbR oder UG, für einige Gewerbearten besser als andere.
Einzelunternehmen bzw. eingetragene Kaufleute
Bei einem Einzelunternehmen handelt es sich um eine einzelne natürliche Person als Inhaber des Unternehmens. Ob Sie dabei gewerblich oder freiberuflich am Wirtschaftsleben teilnehmen, ist irrelevant.
Das Einzelunternehmen als Rechtsform empfiehlt sich für Gründer, die zunächst klein anfangen und die Gründungskosten geringhalten wollen. Ihre Geschäfte sind im Kleingewerbe angesiedelt. Sie können mit dieser Rechtsform beispielsweise als Kleinunternehmer auftreten, sofern Sie bestimmte Umsatzgrenzen pro Jahr nicht übersteigen. Diese Umsatzgrenze liegt im ersten Jahr bei 25.000 Euro.
Wenn Sie ein Einzelunternehmen gründen möchten, müssen Sie kein Mindestkapital vorweisen. Als Einzelunternehmer haften Sie unbeschränkt mit dem Geschäfts- und Privatvermögen, also auch für die Schulden Ihres Unternehmens. Daher eignet sich die Rechtsform des Einzelunternehmens nicht für finanziell riskante Tätigkeiten.
Ein Einzelunternehmen ist grundsätzlich unabhängig von der Anzahl der Mitarbeiter oder dem erwirtschafteten Umsatz. Ab gewissen Umsatzgrenzen vermutet das Finanzamt jedoch, dass ein in kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb notwendig ist. Dann betreibt man ein Handelsgewerbe, muss sich in das Handelsregister eintragen lassen und firmiert künftig als eingetragener Kaufmann (e. K.).
Eingetragene Kaufleute gehören also gemäß ihrer Rechtsform zu Einzelunternehmern, die sich freiwillig oder verpflichtend in das Handelsregister eintragen lassen. Sie gelten somit als Kaufleute im Sinne des HGB. Manchmal bezeichnet man Unternehmer aus dieser Rechtsform auch als Einzelkaufmann oder Einzelkauffrau (Einzelkaufleute). Dies ist jedoch aufgrund der unklaren Begriffsabgrenzung zum Einzelunternehmer zu vermeiden.
Info
Beispiel zur Unterscheidung der Rechtsformen Einzelunternehmer – eingetragener Kaufmann
Das Unternehmen des Pächters einer Bundeswehrkantine wurde als Kleingewerbe anerkannt, obwohl er einen Jahresumsatz von rund 250.000 Euro erzielte. Seine Geschäfte liefen nämlich in überschaubaren Strukturen ab.
Das zuständige Registergericht stuft einen Händler von Damenbekleidung trotz eines geringeren Jahresumsatzes von 120.000 Euro jedoch als Kaufmann ein. Denn es wies darauf hin, dass für den Betrieb des Unternehmens kaufmännische Abläufe und Strukturen (Filialstruktur, Anzahl der Geschäftsfälle, Buchführung etc.) notwendig waren. Das Beispiel zeigt, dass eine Umsatzgrenze nur ein Indiz darstellt. Ein fester Grenzwert existiert nicht.
Wenn Sie als Einzelunternehmer tätig sind und nur ein Kleingewerbe betreiben, haben Sie nur geringen formalen Aufwand. Bei dieser Rechtsform wickeln Sie Geschäfte auf eigenen Namen und eigene Rechnung ab. Besonders praktisch ist, dass für die Buchhaltung eine einfache EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung) ausreicht.
Freiberufler vs. Gewerbetreibende – die wichtigsten Unterschiede
Ob Sie als Freiberufler oder als Gewerbetreibender gelten, hat Einfluss auf Ihre steuerlichen Pflichten, Ihre Buchführung, die gewählte Rechtsform sowie auf notwendige Anmeldungen und Mitgliedschaften. Die Unterscheidung ist deshalb besonders für Selbstständige ohne Mitarbeiter und kleinere Teams relevant.
Was gilt für Freiberufler?
Freiberufler zählen zu den sogenannten „Katalogberufen“ wie z. B. Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Architekten, Journalisten oder Künstler. Auch neue, katalogähnliche Berufe wie Coaches oder Softwareentwickler können im Einzelfall als freiberuflich anerkannt werden. Freiberufler unterliegen also klaren gesetzlichen Anforderungen und dürfen keine der klassischen Gewerbearten, wie Handwerk oder Einzelhandel ausführen.
Für die Anmeldung einer freiberuflichen Tätigkeit ist keine Gewerbeanmeldung notwendig. Stattdessen genügt es, den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung auszufüllen und beim zuständigen Finanzamt einzureichen.
Typisch für Freiberufler:
- Keine Gewerbeanmeldung notwendig
- Keine Gewerbesteuerpflicht
- Keine Pflicht zur doppelten Buchführung
- Keine Eintragung ins Handelsregister
- Keine Pflichtmitgliedschaft in der IHK (aber ggf. in einer Berufskammer)
- Kleinunternehmerregelung anwendbar
Die Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit werden im Rahmen der Einkommensteuer versteuert. Eine einfache EÜR genügt zur steuerlichen Erfassung.
Was gilt für Gewerbetreibende?
Jede wirtschaftliche Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht gilt grundsätzlich als Gewerbe, es sei denn, sie fällt unter die Ausnahmen für Freiberufler, Vermögensverwaltung oder Urproduktion.
Besonders relevant ist die gewerbliche Tätigkeit im Bereich Handwerk, Handel und Industrie. Dabei greifen unterschiedliche gesetzliche Vorgaben, wie etwa:
- die Handwerksordnung
- das Gaststättengesetz
- das Personenbeförderungsgesetz.
Für das Betreiben eines Gewerbes ist immer ein Gewerbeschein erforderlich, der beim Gewerbeamt (je nach Region auch Ordnungs- oder Wirtschaftsamt) beantragt wird.
Typisch für Gewerbetreibende:
- Gewerbeanmeldung erforderlich
- Gewerbesteuerpflicht und mögliche Buchführungspflicht
- Eintragung ins Handelsregister möglich
- Kleinunternehmerregelung anwendbar
- Gewerbeanmeldung schafft rechtliche Klarheit bei Mischtätigkeiten
Wo liegt die Grenze zwischen freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit?
Freiberufliche Tätigkeiten müssen klar von gewerblichen Tätigkeiten abgegrenzt werden. In der Praxis kann diese Trennung schwierig sein, insbesondere bei Mischformen, z. B., wenn Beratungsleistungen und produktbezogener Handel zusammentreffen. Im Zweifelsfall ist eine genaue Prüfung oder rechtliche Beratung ratsam, um Fehlklassifikationen und spätere steuerliche Nachteile zu vermeiden.
Kleinunternehmerregelung – steuerliche Vereinfachung nutzen
Selbständige können unter bestimmten Voraussetzungen unabhängig von der gewählten Rechtsform als Kleinunternehmer auftreten. Es handelt sich um die sogenannte Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG.
Kleinunternehmer dürfen die Kleinunternehmerregelung nur bei bestimmten Umsatzgrenzen nutzen. Wer im Vorjahr einen Umsatz von höchstens 25.000 Euro erzielt hat und im laufenden Jahr voraussichtlich unter 100.000 Euro bleibt, muss keine Umsatzsteuer auf Rechnungen ausweisen und keine Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben. Das vereinfacht die Buchhaltung erheblich, allerdings entfällt auch der Vorsteuerabzug. Die Entscheidung für oder gegen die Kleinunternehmerregelung sollte daher gut überlegt sein.
Eingetragene Kaufleute: Was ist bei der Rechtsform e.K. zu beachten?
Wenn Sie einen auf kaufmännische Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb führen, müssen Sie sich in das Handelsregister eintragen lassen und firmieren künftig als eingetragener Kaufmann.
Den Rechtsrahmen für Ihre Geschäfte liefert dann das Handelsgesetzbuch (HGB), weshalb Sie sich auch um eine ordnungsgemäße Buchführung kümmern müssen. Zudem müssen Sie einen Jahresabschluss erstellen, eine Bilanz vorlegen sowie eine Gewinn- und Verlustrechnung durchführen. Dort listen Sie also alle Gewinne und Verluste des Unternehmens auf.
Dafür eignet sich ein Einzelunternehmen oder die Rechtsform e.K.
Einzelunternehmen oder eingetragene Kaufleute eignen sich für kleine Unternehmen wie zum Beispiel:
- Handwerksbetriebe
- Einzelhandelsgeschäfte
- kleine gastronomische Betriebe oder Dienstleister
- Kleingewerbetreibende
Voraussetzung für das Führen eines Einzelunternehmens ist, dass es nur einen Inhaber gibt und es eine natürliche Person sein muss. Eine juristische Person kann folglich kein Einzelunternehmen führen. Freiberufler (z. B. Ärzte oder Rechtsanwälte) betreiben nach dem Gesetz kein Handelsgewerbe. Sie organisieren sich für ihr Unternehmen oftmals in Rechtsformen der Partnerschaftsgesellschaften.
Personengesellschaften
Mit einer Personengesellschaft können Sie Ihr Unternehmen gemeinsam mit mehreren Inhabern (Gesellschaftern) führen. Sie konzentrieren sich hierbei ausschließlich auf die Teamgründung und verzichten auf die Mindestkapitaleinlage. Bei dieser Rechtsform gelten drei Regeln:
- Es sind mindestens zwei Gesellschafter notwendig.
- Es ist kein Mindestkapital erforderlich.
- Sie nehmen bei den gängigen Personengesellschaften in Kauf, dass Sie mit Ihrem Privatvermögen haften.
Die Personengesellschaften im weiteren Sinne lassen sich nochmals unterteilen in Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG) und Personengesellschaften im engeren Sinne (GbR, PartG). Bei den Rechtsformen der Personengesellschaften erfolgt die Geschäftsführung durch einen oder mehrere Gesellschafter. Fremdgeschäftsführer sind grundsätzlich ausgeschlossen. Die Rechtsform Personengesellschaft ist für Gründer interessant, welche die Fäden selbst in der Hand behalten wollen.
Aber welche Rechtsformen gibt es unter den Personengesellschaften? Wir haben Ihnen die wichtigsten Gesellschaftsformen in einer Tabelle zusammengestellt.
GbR – Gesellschaft bürgerlichen Rechts
Wenn Sie sich mit mehreren Gründern zusammengeschlossen haben, können Sie eine GbR gründen, welche im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt ist. Ein Gewerbebetrieb ist hierfür nicht erforderlich. Bei dieser Rechtsform vermeiden Sie viel Papierkram.
- Es ist keine Eintragung ins Handelsregister erforderlich. Seit 2024 ist jedoch eine Eintragung in das Gesellschaftsregister möglich (ab und zu auch verpflichtend).
- Ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag ist nicht notwendig, aber dennoch dringend zu empfehlen.
Auch Gesellschaften, die keine wirtschaftlichen, sondern soziale oder kulturelle Ziele anstreben, können die Rechtsform GbR wählen. Wichtig ist, dass Sie im Gesellschaftsvertrag den verfolgten Unternehmenszweck angeben. Die notwendige Einnahmen-Überschuss-Rechnung (inkl. Anlage zur Einkommensteuererklärung) haben Sie deutlich einfacher als einen Jahresabschluss erstellt.
Die Geschäftsführung können Sie als Gesellschafter gemeinschaftlich übernehmen. Alternativ können Sie auch einen der Gesellschafter im Gesellschaftsvertrag zur alleinigen Vertretung und Geschäftsführung bestellen. Vielleicht hilft Ihnen eine solche Regelung, um Entscheidungen und Prozesse zu beschleunigen.
Im Gesellschaftsvertrag kann aber kein Haftungsausschluss geregelt werden. Alle Gesellschafter haften gesamtschuldnerisch und unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen. Also haften auch diejenigen, die sich nicht an der Geschäftsführung beteiligt haben.
Für die Gesellschaftsform GbR kommen ähnliche Unternehmen wie beim Einzelunternehmen infrage – mit dem Unterschied, dass die GbR mehrere Gesellschafter hat. Sie ist denkbar für:
- Handwerksbetriebe
- Restaurants
- Praxisgemeinschaften
- Zusammenschlüsse von Freiberuflern
Achtung
Von der GbR zur OHG: Was gibt es zu beachten?
Sobald Ihre Geschäfte über das Kleingewerbe hinauswachsen, entwickelt sich aus der GbR eine OHG. Hierbei gilt dasselbe, wie oben bei den Kaufleuten.
OHG - Offene Handelsgesellschaft
Erreichen Ihre Geschäfte größeren Umfang (z. B. mehrere 100.000 Euro Jahresumsatz), bietet sich die OHG als Rechtsform an. Eine Eintragung ins Handelsregister ist hierbei zwingend erforderlich. Ab jetzt laufen Ihre Geschäfte nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) und die doppelte Buchführung ist von nun an verpflichtend. Neben der Bilanz müssen Sie eine Gewinn- und Verlustrechnung vorlegen.
Die OHG ist die älteste Gesellschaftsform in Deutschland. Sie kommt aber inzwischen nur noch relativ selten als Rechtsform vor. Man trifft sie mitunter bei mittelständischen Familienbetrieben an, welche die Rechtsform aus früherer Zeit beibehalten haben. Der Grundgedanke dahinter ist folgender: Man geht davon aus, dass die persönliche Haftung der Gesellschafter den Ruf des Unternehmens verbessert.
Werden Anteile des Unternehmens an minderjährige Familienmitglieder übergeben, kann sich die Haftung als tückische Stolperfalle entpuppen. Schließlich haften bei dieser Rechtsform alle im Unternehmen befindlichen Gesellschafter (auch neu hinzukommende Gesellschafter) gesamtschuldnerisch. Möchten Sie die Haftung eines neu hinzukommenden, gegebenenfalls noch minderjährigen Gesellschafters beschränken? Dann sollten Sie die Kommanditgesellschaft (KG) als Rechtsform in Erwägung ziehen.
PartG - Partnergesellschaften
Eine Partnergesellschaft eignet sich für Selbstständige als Rechtsform, wenn Sie einen der sogenannten freien Berufe ausüben:
- Heilberufe
- rechts-, steuer- und wirtschaftsberatende Berufe
- naturwissenschaftliche und technische Berufe
- sprach- und informationsvermittelnde Berufe
- Diplom-Psychologen
- Heilmasseure
- Hebammen
Achtung
Freigabe vom Finanzamt erforderlich!
Um in den Genuss von Steuerprivilegien für Freiberufler zu kommen, ist es notwendig, dass Ihre Tätigkeit vom Finanzamt als Freier Beruf anerkannt wird. Sofern Sie sich unsicher sind, lohnt sich im Vorfeld ein Beratungsgespräch bei dem für Sie zuständigen Finanzamt. So sind Sie von Anfang an auf der sicheren Seite und vermeiden folgenschwere Probleme.
Die Partnerschaftsgesellschaft ist Freiberuflern vorbehalten und unterliegt den klaren rechtlichen Regelungen nach dem Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG). Die Partnerschaftsgesellschaft muss von mindestens zwei natürlichen Personen gegründet werden. Alle Partner müssen freie Berufe im Sinne von § 1 Abs. 1 PartGG ausüben. Ein schriftlicher Partnerschaftsvertrag ist Voraussetzung, ebenso wie eine Eintragung ins Partnerschaftsregister.
Die Partnerschaftsgesellschaft haftet gesamtschuldnerisch mit dem Gesellschaftsvermögen. Einzelne Partner haften jedoch nur für Fehler aus ihrer eigenen Berufsausübung, nicht für die Fehler anderer Partner (§ 8 Abs. 2 PartGG). Eine Sonderform stellt die PartGmbB (Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung) dar, von der z. B. Architekten, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater mit zusätzlicher Berufshaftpflichtversicherungspflicht Gebrauch machen können.
KG - Kommanditgesellschaften
Die Kommanditgesellschaft bietet sich an, wenn Sie die Besteuerung und einfachere Gründung einer Personengesellschaft bevorzugen, aber nicht persönlich unbeschränkt haften möchten. Diese Rechtsform ist vor allem dann interessant, wenn ein Gesellschafter – wie in einer OHG – innerhalb des Unternehmens die Geschäftsführung, Vertretung und Haftung übernehmen soll. Gleichzeitig aber sollen andere Gesellschafter mit beschränkten Rechten nur Geldgeber sein oder lediglich finanziell ohne Risiko profitieren sollen. Letzteres ist vorwiegend bei Nachfolge-Konstellationen in Familien relevant.
In der KG teilen sich die Gesellschafter in einen Komplementär und einen oder mehrere Kommanditisten auf. Der Komplementär hat die Geschäftsführung inne und haftet unbeschränkt mit seinem Privatvermögen.
Daneben existiert eine innerhalb der Firmenrechtsform weitere Gruppe von Gesellschaftern – Kommanditisten genannt. Deren Haftung ist auf ihre Einlage beschränkt: Sie haften nur mit dem Vermögen, das sie ins Unternehmen eingebracht haben. So lassen sich gegebenenfalls auch besser neue Gesellschafter anwerben. Sie bringen neues Kapital ins Unternehmen ein, gehen dabei kein Risiko für ihr Privatvermögen ein. Von der Geschäftsführung sind sie ausgeschlossen.
Der formale Aufwand bei der KG als Rechtsform gleicht dem der OHG: Die Eintragung ins Handelsregister ist ebenso notwendig wie die doppelte Buchführung (mit Bilanz und Gewinn-/Verlustrechnung). Im Vergleich zu Kapitalgesellschaften wie einer GmbH oder AG ist dies dennoch mit weniger Arbeit verbunden.
Die KG als Gesellschaftsform ist besonders bei mittelständischen Unternehmen sehr beliebt. In Familienunternehmen genießen Sie mit der KG den Vorteil, dass Sie die Haftung minderjähriger Gesellschafter beschränken können. Setzen Sie Ihre Kinder einfach als Kommanditisten ein. Doch auch im Kleingewerbe bietet sich die KG inzwischen als mögliche Rechtsform für Unternehmen an.
Sonderform: GmbH & Co. KG
Die GmbH und Co. KG kombiniert die Vorteile verschiedener Rechtsformen clever miteinander, was sich insbesondere auf die Haftung auswirkt. Der GmbH & Co. KG als Rechtsform liegt der Aufbau der KG zugrunde: unbeschränkt haftender Komplementär und nur mit Einlage haftende Kommanditisten.
Statt einer natürlichen Person übernimmt bei der GmbH & Co. KG aber eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) die Komplementärfunktion. Das Ergebnis ist eine Personengesellschaft ohne persönliche Haftung einer natürlichen Person. Kommt es hierdurch nicht zu einem Nachteil der Gläubiger? Damit dies nicht geschieht, muss die Haftungsbeschränkung aus der Firma (also dem Namen des Unternehmens) ersichtlich sein, weswegen der Rechtsformzusatz GmbH & Co. KG verpflichtend ist.
Kapitalgesellschaften
Eine Kapitalgesellschaft können Sie allein oder mit mehreren Gesellschaftern gründen, wenn Sie über das notwendige Mindestkapital verfügen. Der Vorteil dieser Firmenrechtsform ist, dass Sie die Haftung allein auf das Gesellschaftsvermögen beschränken können. Dadurch bleibt Ihr Privatvermögen geschützt. Der Aspekt der Haftungsbeschränkung gilt wohl als das entscheidende Kriterium bei der Unternehmensgründung.
Die Eintragung ins Handelsregister sowie die doppelte Buchführung (mit Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung, GUV) sind für Kapitalgesellschaften verpflichtend.
Neben den klassischen Kapitalgesellschaften kann in speziellen Fällen auch eine Zweckgesellschaft eine interessante Alternative sein. Diese eignet sich häufig für spezifische Projekte oder begrenzte Aufgaben, um wirtschaftliche oder rechtliche Ziele zu erreichen.
GmbH – Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Unter den Kapitalgesellschaften ist die GmbH die beliebteste Unternehmensform in Deutschland. Gesetzliche Grundlagen bilden das HGB und das GmbHG. Voraussetzung zur Gründung einer GmbH ist, dass der oder die Gründer ein Mindestkapital in Höhe von 25.000 Euro (Stammkapital) einbringen. Wie der Name schon sagt, genießen Sie bei der GmbH den Vorteil, dass die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt ist. So können Sie Ihr Privatvermögen schützen.
Info
Stammkapital muss auf einem Firmenkonto liegen
Das Stammkapital, das bei der Gründung einer GmbH eingebracht werden muss (Mindesteinlage), muss auf einem Firmenkonto liegen. Nutzen Sie dafür unser Lexware Geschäftskonto für GmbHs und profitieren Sie von vielen Vorteilen.
Aufgrund der Haftungsbeschränkung kann die Kreditwürdigkeit Ihrer GmbH u. U. nicht so hoch eingestuft werden. Bei einer Kreditanfrage kann es also sein, dass die Banken eine Bürgschaft der Gesellschafter verlangen. Dadurch rutschen Sie trotz der gewählten Rechtsform gegenüber der Bank nicht aus der persönlichen Haftung.
Als Gesellschafter einer GmbH müssen Sie nicht selbst die Geschäftsführung übernehmen, sondern können eine andere natürliche Person als sog. Fremdgeschäftsführer bestimmen. Dieses Prinzip ist bei den Personengesellschaften nicht möglich.
Wofür der Geschäftsführer dann aber doch wiederum persönlich haften muss, ist die Erfüllung der steuerlichen Pflichten der GmbH. Werden Steuern nicht ordnungsgemäß abgeführt, haftet der Geschäftsführer für die Steuerschulden. Außerdem haftet er für Schäden, welche durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Handlungen entstanden sind.
AG - Aktiengesellschaft
Die AG als Gesellschaftsform eignet sich für größere Gründungsvorgaben mit einem Mindestkapital von 50.000 Euro. Diese Rechtsform ist also keine Option mehr für Kleinunternehmen und zeichnet sich durch folgende Kriterien aus:
- Auch als Einzelperson können Sie eine AG gründen.
- Mindestkapital 50.000 Euro (Grundkapital)
- Trotzdem benötigen Sie immer einen Vorstand (ggf. Sie selbst) und einen (vom Vorstand unterschiedlichen) Aufsichtsrat.
- Ebenso muss jährlich eine Hauptversammlung stattfinden.
- Für den Cashflow bietet die AG den Vorteil, dass neue Aktionäre Kapital einbringen können. Bei der Gründung ist es jedoch ratsam, die Anzahl der Aktionäre überschaubar zu halten.
UG – Unternehmergesellschaft mit beschränkter Haftung
Die UG stellt eine Variante der GmbH dar und trägt häufig auch den Namen: Mini-GmbH. Sie ist ideal für kleinere Unternehmen, da die Haftung beschränkt ist und man diese Firmenform bereits mit einem Mindestkapital von 1 Euro gründen kann. In der Praxis sollten Sie jedoch mehrere hundert Euro als Stammkapital vorhalten, damit die Gesellschaft nicht bereits durch die Gründungskosten überschuldet ist. Der Gründungsprozess einer Unternehmergesellschaft unterscheidet sich nicht von dem einer GmbH.
Tipp
Schriftlicher Gesellschaftsvertrag immer sinnvoll
Gründen Sie Ihr Unternehmen bzw. Ihre Rechtsform mit mehreren Gesellschaftern, empfiehlt es sich, einen schriftlichen Gesellschaftsvertragaufzusetzen. Er ist für alle Gesellschafter verpflichtend und benachteiligt keinen der Gesellschafter.
Das Gesetz regelt Verhältnisse der Gesellschafter untereinander nicht abschließend. Mit einem schriftlichen Gesellschaftsvertrag bewegen Sie sich stets auf der sicheren Seite. So können Sie Problemen im Vorfeld vorbeugen, bevor es unter den Gesellschaftern zum Streit kommt. Dieser Schritt gilt als rechtssicher und spart Ihnen unter Umständen mehrere tausend Euro an Kosten. Wichtig ist, dass Sie ihn bestenfalls von einem Anwalt erstellen lassen.
Der Vorteil der UG gegenüber dem Einzelunternehmen ist, dass sich die Haftung der einzelnen Gesellschafter bei Ansprüchen auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt.
Achtung
Das müssen Sie beim Stammkapital beachten!
Bei der Rechtsform UG müssen Sie das Stammkapital nicht nur komplett, sondern auch in bar einzahlen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass Sie mit Scheinen beim Notar erscheinen müssen. Sie dürfen das Stammkapital lediglich nicht als Sacheinlagen einzahlen.
Stattdessen ist eine Einzahlung auf das Gesellschaftskonto vorzunehmen. Das Geld muss dann zur freien Verfügung des Geschäftsführers stehen. Das Stammkapital ist dabei keine Kaution, die auf einem separaten Konto aufbewahrt werden muss, sondern Arbeitskapital für die Gesellschaft. Lediglich bei Rückzahlungen an die Gesellschafter dieser Firmenform, die im zeitlichen Zusammenhang mit der Gründung stehen, ist Vorsicht geboten.
SE – Societas Europaea
Bei der Societas Europaea (Abkürzung „SE“) handelt es sich um eine Form der Aktiengesellschaft. Mit dieser können Sie im Europäischen Wirtschaftsraum verschiedene Geschäftstätigkeiten betreiben. Sie eignet sich, wenn Sie mit Ihrem florierenden Unternehmen ins Ausland expandieren möchten. In Deutschland ist die Societas Europaea auch als Europäische Gesellschaft oder Europäische Aktiengesellschaft bekannt.
Die Rechtsform Societas Europaea zeichnet folgende Kriterien und Vorteile aus:
Unternehmenssitz und dazugehörige Hauptverwaltung
Beide Vertretungsorgane müssen sich im gleichen EU-Land befinden.
Mindestkapital
Zur SE-Gründung sind 120.000 Euro Grundkapital notwendig.
Geschäftsaktivitäten
Vereinfachte Wirtschaftsabläufe im EU-Ausland.
Image
SE-Gesellschaften haben die Möglichkeit, als rechtliche Einheit EU-weit aufzutreten.
Mobilität
Bei der Verlagerung des SE-Hauptsitzes von einem EU-Staat zum anderen ist keine Auflösung notwendig.
Unternehmensstruktur
Bei der SE-Kapitalgesellschaft ist ein monistisches Betriebskonzept möglich. Die Unternehmensleitung besteht allein aus einem Verwaltungsrat. Der Regelfall ist jedoch ein dualistisches System aus Vorstand und Aufsichtsrat (wie bei der AG).
Mitbestimmung
Die Einbeziehung von Mitarbeitern ist in einem Beteiligungsverfahren mit einer Mitbestimmungsvereinbarung zwischen den Arbeitnehmervertretern und der Unternehmensleitung festgelegt.
Unternehmenswachstum
Laut Rechtsvorschriften darf die SE weitere Tochtergesellschaften gründen, die ebenfalls Europäische Gesellschaften sind.
Bezug zum EU-Ausland
Die wirtschaftlichen Verbindungen zu anderen EU- oder EWR-Staaten sind nicht nur möglich, sondern auch zwingend erforderlich.
Unternehmenstitel
In der Firmenbezeichnung muss der Rechtsformzusatz „SE“ enthalten sein.
Eintragungen
Gründen Sie eine SE in Deutschland, müssen Sie diese inkl. Firmenname im deutschen Handelsregister eintragen.
Besteuerung
Bei einer SE gelten die Besteuerungsregelungen von Kapitalgesellschaften. Daher müssen europäische Gesellschaften Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer zahlen.
Wenn Sie sich zu dieser Rechtsform entschließen, sollten Sie bei der Societas Europaea bestimmte Gründungsvarianten kennen. Folgende vier stehen zur Auswahl.
- Verschmelzung: Zwei Aktiengesellschaften können zu einer SE fusionieren, wenn sie aus zwei unterschiedlichen EU-Mitgliedstaaten stammen. Bei mehreren Gesellschaften müssen mindestens zwei Unternehmen einen Mehrstaatenbezug besitzen, also ebenfalls wenigstens aus zwei verschiedenen Mitgliedstaaten kommen.
- Umwandlung: Unternehmen, die seit mindestens zwei Jahren eine Tochtergesellschaft in der EU oder im EWR haben, dürfen sich in eine SE umwandeln.
- Holding: Möchten zwei Unternehmen nicht miteinander verschmelzen oder gänzlich umwandeln? Dann besteht die Option, eine Holding zu bilden. Voraussetzung dafür ist, dass sie ebenfalls seit mindestens zwei Jahren eine Tochtergesellschaft oder Zweigniederlassung in einem anderen Mitgliedstaat haben.
- Tochtergesellschaft: Schließlich ist auch die Gründung einer Tochtergesellschaft in einem anderen Mitgliedstaat unter den gleichen Voraussetzungen wie bei einer Holding möglich.
Achtung
Wovon hängen die Formalitäten der Rechtsform SE – Societas Europaea ab?
Die Formalitäten variieren oftmals von Land zu Land. Informieren Sie sich dabei vor Ihrer Expansion ins europäische Ausland, welche Kapitalanforderungen für eine Gründung dieser Rechtsform bestehen.
KGaA - Kommanditgesellschaft auf Aktien
Die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) ist eine Kapitalgesellschaft, die Elemente sowohl der Aktiengesellschaft als auch der Kommanditgesellschaft enthält. Es handelt sich bei dieser Rechtsform für Selbständige jedoch nicht um eine Mischform, sondern um eine eigenständige Gesellschaft.
Als Mindestkapital benötigen Sie 50.000 Euro. Zudem ist für die Gründung zwingend mindestens ein Gesellschafter notwendig, der persönlich mit seinem Privatvermögen haftet. Wie bei der Kommanditgesellschaft, ist es auch bei der KGaA möglich, dass eine andere Kapitalgesellschaft die Komplementärfunktion übernimmt. Dadurch könnte beispielsweise eine GmbH & Co. KGaA entstehen.
In Deutschland nutzen Unternehmen diese Rechtsform nur selten. Doch in den vergangenen 20 Jahren vertraut vermehrt der Mittelstand auf eine GmbH & Co. KGaA. So können nämlich gerade Unternehmerfamilien in der KGaA den familiären Einfluss bewahren.
Wie auch bei einer herkömmlichen Kommanditgesellschaft besteht diese Rechtsform aus einem oder mehreren Komplementären sowie einer unbegrenzten Anzahl an Kommanditaktionären. Weiterhin ist eine Eintragung im Handelsregister verpflichtend.
Steuern nach Rechtsformen
Die Wahl der Rechtsform entscheidet direkt darüber, welche Steuern eine Firma ans Finanzamt abführen muss. Dazu gehören, je nach gewählter Rechtsform:
- Lohnsteuer: Jedes Unternehmen und jeder Betrieb, der Mitarbeiter beschäftigt, muss Lohnsteuer bezahlen. Die Höhe ist abhängig von der jeweiligen Steuerklasse der einzelnen Mitarbeiter. Freiberufler entrichten sie im Rahmen ihrer Einkommensteuererklärung.
- Körperschaftsteuer: Kapitalgesellschaften müssen 15 % ihres Einkommens mittels Körperschaftsteuer abführen.
- Umsatzsteuer: Jede Rechtsform muss die Umsatzsteuer abführen.
- Gewerbesteuer: Wer ein Gewerbe betreibt, muss auch die Gewerbesteuer zahlen. Sie fällt jedoch erst an, wenn der Freibetrag von 24.500 Euro jährlich überschritten wird. Freiberufler müssen grundsätzlich keine Gewerbesteuer zahlen. Die Höhe der Gewerbesteuer bestimmt die Gemeinde durch den Hebesatz.
Wer muss eine Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt einreichen?
Eine Registrierung beim Gewerbeamt gilt für jene Rechtsformen, auf die folgende Kriterien zutreffen:
- Sie planen mit Ihrem Unternehmen eine selbstständige Tätigkeit.
- Sie gründen Ihr Unternehmen mit dem Ziel, dass dieses auf lange Dauer besteht.
- Mit Ihrem Unternehmen ist die Absicht der Gewinnerzielung verbunden.
Diese folgenden Gewerbearten – unabhängig von der Rechtsform – erfüllen die Kriterien einer Gewerbeanmeldung:
- Einzelhändler
- Onlineshop-Betreiber
- Gastronomiebetreiber
- Handwerker
- Dienstleister
Info
Welche Steuerbelastung hat Ihr Unternehmen?
Sie haben sich einen ersten Überblick über die verschiedenen Steuern verschafft, wollen nun aber tiefer ins Detail gehen? Erfahren Sie hier alles über die Steuerarten und -belastung nach Unternehmensform.
Vor- und Nachteile: Rechtsformen im Vergleich
Jede Unternehmensform hat ihre eigenen Vor- und Nachteile. Im nachfolgenden Abschnitt haben wir für Sie einen direkten Vergleich zusammengestellt, welcher die relevantesten Faktoren sowie die Vor- und Nachteile von Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften und Einzelunternehmen beinhaltet.
Einzelunternehmen
Vorteile:
- ideal für den Einstieg, da unkomplizierte und preiswerte Gründung
- kein Konfliktpotenzial, da Einzelperson
- kein Mindestkapital
- Gewinne gehören Unternehmern uneingeschränkt
- minimale Formalitäten
- keine Bilanzierungspflicht (bei Kleingewerbe)
- wegen Privathaftung gute Reputation bei Banken
Nachteile:
- unbeschränkte Haftung mit Privatvermögen
- eingetragene Kaufleute: doppelte Buchführung
- Sie treten mit ihrem vollständigen Namen im Rechtsverkehr in Erscheinung
- Keine Partner, die bei der Entscheidungsfindung zur Seite stehen
- Eigenkapital muss erwirtschaftet werden
GbR
Vorteile:
- geeignet für mehrere Personen
- hohe Flexibilität jedes einzelnen Gesellschafters
- wenig Formalitäten
- kein Mindestkapital
- einfache Buchführung
- wenig bürokratischer Aufwand
- einfache Auflösung
Nachteile:
- uneingeschränkte Haftung sowohl mit Gesellschafts- als auch mit Privatvermögen
- keine alleinige Gründung möglich
- Umsätze können zu Handelsgewerbe und damit zur OHG führen
OHG
Vorteile:
- ideal für Handelsgeschäfte
- kein Mindestkapital
- hohes Ansehen
- einfache Gründung
- viel Spielraum bei Gesellschaftsvertrag
Nachteile:
- nicht für Kleingewerbe geeignet – nur für Kaufleute
- hohe Haftung sowohl mit Gesellschafts- als auch Privatvermögen
- Fortbestehen abhängig von guten Beziehungen zwischen den Gesellschaftern
- Verpflichtung zur doppelten Buchführung
PartG
Vorteile:
- hohe Eigenverantwortlichkeit der einzelnen Partner
- Status als Freiberufler bleibt erhalten
- einfache Buchführung
- Haftung mit Gesellschaftsvermögen
Nachteile:
- nur für Freie Berufe
- bei grober Fahrlässigkeit Haftung mit Privatvermögen
- wer Status des Freiberuflers verliert, scheidet automatisch aus
KG
Vorteile:
- Kommanditisten haften nur in Höhe ihrer Einlage
- finanzielle Beteiligung der Kommanditisten
- alleinige Geschäftsführung des Komplementärs
- hohe Kreditwürdigkeit
Nachteile:
- Komplementär haftet unbeschränkt mit Privatvermögen
GmbH & Co. KG
Vorteile:
- beschränkte Haftung
- hohe Flexibilität
Nachteile:
- Komplementär alleinige Entscheidungsbefugnis
- hoher Aufwand bei den Formalitäten
- Pflicht zur doppelten Buchführung
GmbH
Vorteile:
- auf das Gesellschaftsvermögen beschränkte Haftung
- 1-Personen-GmbH möglich
- hohes Ansehen weltweit
- eigene Rechtsfähigkeit
Nachteile:
- Pflicht zur doppelten Buchführung
- aufwändige Formalitäten bei Gründung
- Mindestkapital von 25.000 Euro
- Veröffentlichung des Jahresabschlusses
- hoher Arbeitsaufwand
UG
Vorteile:
- geringes Startkapital
- einfache Gründung
- Stammkapital mindestens 1 Euro
- beschränkte Haftung auf Gesellschaftsvermögen
- keine Pflicht zum Abschluss eines Gesellschaftervertrags
Nachteile:
- Rücklagenpflicht
- höhere Gründungsformalitäten als bei Personengesellschaften
- niedriges Ansehen und Kreditwürdigkeit durch geringes Stammkapital
- unterliegt der Publizitätspflicht
AG
Vorteile:
- ideal für den Mittelstand
- Anteile können unkompliziert übertragen werden
- Gesellschafterwechsel problemlos möglich
- hohe Reputation
Nachteile:
- beschränkte Entscheidungsbefugnis durch Aufsichtsrat
- hohes Stammkapital von 50.000 Euro
- hoher Gründungsaufwand
- hoher Verwaltungsaufwand
- Offenlegungspflicht
SE
Vorteile:
- Standing und europaweit bekannte Rechtsform
- Haftung auf Gesellschaftsvermögen beschränkt
Nachteile:
- hohes Stammkapital von mind. 120.000 Euro
- sehr hoher formaler Aufwand durch diverse (inter-)nationale Regelungen
KGaA
Vorteile:
- Einfluss der Kapitalgeber auf die Geschäftsführung deutlich geringer als bei einer AG
- hohe Übernahmeresistenz
Nachteile:
- Komplementäre haften mit Privatvermögen
- Mindestkapital von mind. 50.000 Euro nötig
- umfangreiche Gründungsformalitäten
Vergleich der Gründung, Steuern und Co. einer GbR vs. einer GmbH
In unserer Rechtsform-Übersicht finden Sie, wann sich die Gründung einer GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) lohnt bzw. wann die Gründung einer GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) sinnvoller ist:
| Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) | Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) | |
|---|---|---|
| Wer darf gründen? |
Mindestens zwei natürliche Personen, Gewerbetreibende Freiberufler | jede natürliche, geschäftsfähige Person |
| Beliebt bei | ||
| Voraussetzungen | ||
| Firmenbezeichnung | ||
| Vertrag/Satzung | eine mündliche Vereinbarung genügt | |
| Formalien | keine |
Das Gesetz schreibt einen Mindestinhalt für die Satzung vor. Die Gesellschafter müssen sich über folgende Punkte einigen: |
| Amtsgericht | Grundsätzlich keine Eintragung ins Gesellschaftsregister notwendig, vergleiche Eintragungspflicht in bestimmten Fällen bei der eGbR |
Das Registergericht trägt die Gesellschaft (nach Anmeldung durch den Notar) ins Handelsregister ein, wenn: |
| Gewerbeamt | Gewerbetreibende müssen im Gewerberegister der Stadt eingetragen werden, dies erfolgt durch eine Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt | Die GmbH muss im Gewerberegister der Stadt eingetragen werden, dies erfolgt durch eine Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt |
| Kammern | Gewerbetreibende müssen beitragspflichtige Mitglieder in der Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer werden | |
| Finanzamt |
Wie unterscheidet sich die Bilanz- und Buchhaltungspflicht der einzelnen Rechtsformen?
Die Bilanz- und Buchhaltungspflichten hängen maßgeblich auch von der gewählten Rechtsform ab. Kaufleute unterliegen grundsätzlich der Buchführungspflicht, wie im Handelsgesetzbuch in § 238 HGB verankert. Als Einzelunternehmer reicht häufig eine einfache Einnahme-Überschuss-Rechnung, sofern ein Umsatz von 800.000 Euro bzw. ein Gewinn von 80.000 Euro nicht überschritten wird.
Bei Kapitalgesellschaften als Rechtsform sieht es anders aus. Sie müssen grundsätzlich eine ordnungsgemäße Buchführung und auch einen Jahresbericht erstellen. Jeder Jahresabschluss enthält mindestens eine Bilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung (GuV). Es kann auch noch ein Anhang und ein Lagebericht hinzukommen. Außerdem muss der Jahresabschluss im Bundesanzeiger veröffentlicht werden – der Veröffentlichungszeitpunkt hängt von der Größe der Kapitalgesellschaft ab.
Die passende Rechtsform finden
Mit ein paar wenigen Fragen können Sie sehr schnell klären, ob für Sie ein Einzelunternehmen, eine Personen- oder eine Kapitalgesellschaft infrage kommt.
- Einzelunternehmer/eingetragener Kaufmann: Arbeiten Sie als alleiniger Gründer Ihres Unternehmens und möchten kein Mindestkapital einbringen?Dann können Sie als Einzelunternehmer oder als eingetragener Kaufmann agieren. Als Einzelunternehmen können nur kleingewerbliche Betriebe geführt werden. Sobald Ihr Unternehmen einen auf kaufmännische Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb aufweist, müssen Sie sich ins Handelsregister eintragen und gelten fortan als eingetragener Kaufmann.
- Personengesellschaften: Beteiligen sich mehrere Personen an Ihrem Unternehmen? Und keiner der Gesellschafter bringt Kapital ein? Dann bleiben Ihnen nur die Personengesellschaften (z. B. GbR) als Rechtsform. Bei diesen Firmenrechtsformen schließen sich mehrere Personen ohne Mindestkapital zusammen und übernehmen selbst die Geschäftsführung (entweder gemeinsam oder durch einen der Gesellschafter).
- Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH): Sind Sie bereit, das nötige Mindestkapital zu investieren? Dann können Sie eine Kapitalgesellschaft gründen. Dies ist für Unternehmen mit einem oder mehreren Gesellschaftern möglich. Ein Vorteil ist, dass die Gesellschafter nicht mit ihrem Privatvermögen haften, wie es bei den Rechtsformen Einzelunternehmen/Kaufleute und Personengesellschaften der Fall ist. Die Gesellschafter müssen nicht selbst die Geschäftsführung übernehmen.
Tipp
Bereits bei der Gründung richtig wählen
GbR, UG oder Einzelunternehmen als Rechtsform? Alle Unternehmensformen haben ihre Vor- und Nachteile. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass Sie bereits vor der Gründung alle Faktoren der infrage kommenden Rechtsformen genau abwägen.
Die europäische Rechtsform sollten Sie hingegen erst ins Auge fassen, wenn Ihre Unternehmen für eine Expansion ins europäische Ausland auch wirklich bereit sind.
Rechtsform für Startups – was gilt beim Vertrieb von Produkten oder Software?
Wenn Sie ein Produkt entwickeln, Software vertreiben oder eine App anbieten, gelten Sie in der Regel nicht als Freiberufler, sondern als Gewerbetreibender. Das betrifft einen Großteil der Startups, insbesondere solche im E-Commerce oder im digitalen Bereich.
Für Sie bedeutet das:
- Sie benötigen eine Gewerbeanmeldung.
- Sie sind in der Regel gewerbesteuerpflichtig.
- Sie unterliegen ggf. der IHK-Mitgliedschaft und der Pflicht zur Buchführung.
Ist das unternehmerische Risiko schwer einschätzbar, etwa durch Investoren, Marktschwankungen, neue Produkte oder große Kundenverträge? Dann empfiehlt sich der Schritt zur Kapitalgesellschaft als Rechtsform für Ihr Startup.
Kapitalgesellschaften wie die UG, GmbH oder AG bieten:
- Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen
- höhere Seriosität gegenüber Investoren und Banken
- klar geregelte Eigentumsverhältnisse
Falls Sie zunächst alleine gründen möchten und das notwendige Startkapital begrenzt ist, kommt auch die UG (haftungsbeschränkt) als Rechtsform für Ihr Startup infrage. Sie gilt als Mini-GmbH und lässt sich mit nur 1 Euro Stammkapital gründen – in der Praxis sind jedoch einige Hundert Euro empfehlenswert.
Checkliste: Welche Rechtsform passt zu mir?
Welche Rechtsform Sie für Ihr Unternehmen wählen, hängt von verschiedenen Kriterien ab, wie Haftungsbeschränkung, Steuerarten oder Buchführungspflichten. Je nachdem, welche Faktoren für Sie eine wichtige Rolle spielen, wählen Sie die entsprechende Rechtsform aus. Für eine bessere Übersicht haben wir noch einmal die einzelnen Unternehmensformen zusammengestellt.
Diese Checkliste mit den relevantesten Fragen hilft Ihnen bei der Wahl der Rechtsform bzw. dabei, die verschiedenen Rechtsformen für Ihre Zwecke einzugrenzen.
1. Wollen Sie alleine arbeiten oder lieber im Team?
a) Rechtsform für Einzelgründer:
- Einzelunternehmen
- Einzelkaufmann
- GmbH
- AG
- UG
b) Zwei oder mehr Gesellschafter:
- GmbH & Co. KG
- GmbH
- AG
- UG
- SE
- KGaA
- GbR
- OHG
- PartG
- KG
2. Beschränkte oder unbeschränkte Haftung?
a) Unbeschränkte Haftung:
- Einzelunternehmen
- Eingetragene Kaufleute
- GbR
- OHG
- KG
b) Beschränkte Haftung:
- GmbH
- UG
- AG
- SE
- GmbH & Co. KG
3. Höhe des Mindestkapitals?
a) Niedriges Startkapital:
- GbR
- UG
- Einzelunternehmen
- Eingetragene Kaufleute
- OHG
- KG
- PartG
b) Hohes Startkapital:
- GmbH
- AG
- SE
4. Gründungsformalitäten?
a) Schnelle, formlose Gründung:
- Einzelunternehmen
- Eingetragene Kaufleute
- GbR
- OHG
- KG
b) Umfangreiche, teilweise komplizierte Formalitäten:
- GmbH
- UG
- AG
- SE
- PartG
5. Sie wollen gemeinnützig tätig sein? Welche Rechtsform eignet sich dafür?
- Verein
- Gemeinnützige GmbH (gGmbH)
- Gemeinnützige UG (gUG)
Änderung der Rechtsform eines Unternehmens (Umwandlung)
Eine Umwandlung von einer Rechtsform in eine andere Rechtsform ist grundsätzlich möglich. Hier müssen jedoch einige rechtliche und steuerliche Fallstricke beachtet werden, weswegen dringend die Hilfe eines Rechtsanwalts und eines Steuerberaters empfohlen wird. Diese Kosten lassen sich jedoch sparen, wenn man direkt mit dem richtigen Setup in die Selbstständigkeit startet.
Achtung
Verträge und Verbindlichkeiten bleiben bestehen
Grundsätzlich erfolgen Umwandlungen identitätswahrend. Das heißt, dass Verträge ohne Zustimmung des Vertragspartners auf die neue Rechtsform übergehen.
Im Gegenzug heißt dies aber auch, dass der Wechsel der Rechtsform Ihnen nicht dabei hilft, Verbindlichkeiten zu umgehen. Ebenso wie die Rechte nämlich aus einem Vertrag übergehen, gehen auch die Pflichten mit über.
Fazit: Die Wahl der richtigen Rechtsform hängt von Einzelheiten ab
Es gibt nicht die eine Rechtsform für alle! Es gibt nur die passende Rechtsform für Ihr Unternehmen. Wenn Sie schnell und günstig starten möchten, landen Sie schnell bei einem Einzelunternehmer oder der GbR. Diese Einfachheit bezahlen Sie jedoch mit der fehlenden persönlichen Haftung. Sprich: Sie haften bei den Rechtsformen mit Ihrem persönlichen Vermögen.
Ab dem Zeitpunkt, in dem Ihr Unternehmen jedoch wächst, verschiebt sich der Fokus. Weg von der Einfachheit, hin zum Schutz. Jetzt rücken Kapitalgesellschaften, wie UG oder GmbH in den Fokus – eine GbR oder ein Einzelunternehmen kommen nicht mehr infrage. Eine Kapitalgesellschaft schützt Ihr Privatvermögen. Grundsätzlich nehmen Banken, Investoren und Geschäftspartner Ihr Unternehmen daraufhin als professioneller wahr.
Die goldene Mitte dazwischen bilden die Personengesellschaften, wie die OHG oder KG. Sie bieten Ihnen flexible Strukturen, verlangen jedoch (je nach Rolle) weiterhin persönliche Haftung – mit der GmbH & Co. KG als pragmatischem „Haftungs-Hack“ für bestimmte Konstellationen.
Sie sollten die Wahl der passenden Unternehmensform für Ihr Unternehmen nicht von einzelnen Kriterien, wie „möglichst schnell“, „möglichst billig“ oder „bloß keine Haftung“ abhängig machen. Vielmehr sollten Sie die folgenden Fragen beantworten:
- Wie hoch ist das Risiko?
- Wie viel Kapital und Aufwand sind realistisch?
- Wie stark soll das Unternehmen wachsen (Team, Investoren, Ausland)?
Wenn Sie alle Fragen beantworten können, klären Sie Steuern, Buchhaltung und Registerpflichten. Gehen Sie die Schritte wirklich sorgfältig durch. Sie können zwar später noch die Rechtsform wechseln, doch das ist selten „mal eben“ erledigt.